Schwyzer Regierungsrat sieht sich beim Moorschutz auf Kurs
Die Schwyzer Moore sind in der Einschätzung des Regierungsrats ausreichend geschützt. Allerdings fehlt bei vielen Mooren eine Schutzverordnung.

Kantonsrätin Doris Pöpplein (GLP) wollte in einer kleinen Anfrage vom Regierungsrat Auskunft zum Moorschutz im Kanton Schwyz. In diesem liegen zwölf Prozent der Schweizer Moorfläche. Gemäss ihrer Darstellung ist der Moorschutz im Kanton ungenügend.
Der Regierungsrat widerspricht in seiner am Dienstag publizierten Antwort. Die Umsetzung des Moorschutzes sei insgesamt auf einem guten Stand, erklärte er. Nahezu hundert Prozent der Moorbiotope von nationaler Bedeutung seien entweder über kantonale Nutzungspläne oder über verwaltungsrechtliche Verträge gesichert.
Dass der Schwyzer Moorschutz als ungenügend erscheinen kann, liegt nach Angaben des Regierungsrats am Bund. Dieser anerkenne in seiner Statistik nur jene Schutzprojekte als genügend umgesetzt, die allgemeinverbindlich mittels Verordnung oder kantonaler Nutzungsplanung geschützt würden.
Ein solch umfassender Schutz sei aber für die meisten Moore weder notwendig noch verhältnismässig, erklärte der Regierungsrat. So liege ein Grossteil der Schwyzer Moore im Sömmerungsgebiet. Dort gebe es aber keinen so grossen Nutzungsdruck, der eine Schutzverordnung rechtfertigen würde. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung könne über Verträge geregelt werden.






