Die Gemeinden im Kanton Schwyz werden finanziell entlastet: Das Stimmvolk hat am Sonntag gegen den Willen des Regierungsrates entschieden, dass der Kanton die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) künftig vollständig selber zahlen muss.
ergänzungsleistungen
Wenn die Rente nicht die minimalen Lebenshaltungskosten deckt, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistung (EL). (Symbolbild) - sda - Keystone/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schwyzer Gemeinden werden von Ergänzungsleistungen nicht mehr belastet.
  • Die Kosten muss neu der Kanton übernehmen.
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Der kantonsrätliche Vorschlag der Teilrevision des EL-Gesetzes wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 59,7 Prozent (30'491 zu 20'557 Stimmen) angenommen.

Die Stimmbeteiligung lag bei 48,8 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte. Auf den Kanton Schwyz kommen somit geschätzte Mehrkosten von 14,5 Millionen Franken zu.

Bislang teilen sich Kanton und die 30 Gemeinden die EL je zur Hälfte. Weil Anfang Jahr die kantonale Pflegefinanzierungsverordnung angepasst wurde, müssen die Gemeinden neu ungedeckte Pflegekosten übernehmen, was sie finanziell belastet.

Der Regierungsrat schlug daher vor, den Anteil der Gemeinden an den Ergänzungsleistungen auf 30 Prozent zu senken. Die Staatswirtschaftskommission im Kantonsrat wollte dagegen die Gemeinden vollständig von den EL-Kosten entlasten.

Die Ja-Parole gaben SP, GLP, Mitte und FDP heraus - letztere hatte im Parlament noch für den Vorschlag der Regierung gestimmt. Die SVP, die ebenfalls eine Beteiligung der Gemeinden beibehalten wollte, fasste knapp die Nein-Parole.

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