Schwyz will Umweltschutzmassnahmen weiterhin steuerlich fördern
Wer im Kanton Schwyz in seiner Liegenschaft Umweltschutzmassnahmen realisiert, soll auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts einen Steuerabzug machen können. Der Kantonsrat hat eine Motion von Dave Heinzer (Grüne) als Postulat überwiesen.

Weil die Hauseigentümer ab 2029 für das von ihnen genutzte Wohneigentum keine Steuer mehr auf dem Eigenmietwert zahlen müssen, dürfen sie im Gegenzug keine Unterhaltskosten mehr in der Steuererklärung als Abzüge geltend machen. Heinzer befürchtet, dass damit weniger in Fassadendämmungen, umweltfreundliche Heizungen und Solaranlagen investiert wird.
Heinzer verlangte deswegen mit seiner Motion, dass Investitionen, welche dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, weiterhin zum Abzug gebracht werden können. Sonst drohe ein Investitionsstau.
Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen. Weil die von Heinzer vorgeschlagene Formulierung aber gegen das Bundesgesetz verstösst, beantragte er die Umwandlung der Motion in ein weniger verpflichtendes Postulat. Der Kantonsrat folgte dem einstimmig.






