Schaffhauser Kantonsrat verschiebt Entscheid zu Pflegekosten
Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag über die Neuordnung der Pflegefinanzierung debattiert. Das Geschäft geht zurück in die Kommission, da die SVP einen Steuerausgleich zwischen den Gemeinden verlangt.

Die Neuregelung der sogenannten Restkostenfinanzierung im Kanton Schaffhausen verzögert sich. Der Kantonsrat überwies am Montag einen Antrag der SVP zur Prüfung an die Gesundheitskommission. Wenn dieser Bericht vorliegt, wird sich das Plenum erneut mit der Vorlage befassen.
Stein des Anstosses ist die Verteilung der Gelder. Die SVP verlangt, dass Gemeinden mit Pflegeheimen einen Teil ihrer Steuereinnahmen von Heimbewohnern an jene Gemeinden zurückerstatten sollen, in denen diese zuletzt wohnten.
Hintergrund ist, dass die bisherige Wohngemeinde laut Gesetz weiterhin für die ungedeckten Pflegekosten eines Einwohners aufkommen muss. Durch einen Heimeintritt fliesst das Steuersubstrat der betroffenen Person jedoch neu an die Standortgemeinde des Heims. Besonders kleine Landgemeinden ohne eigenes Heim befürchten dadurch eine einseitige finanzielle Belastung.
Die Revision des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes ist grundsätzlich unbestritten, da das kantonale Recht an Vorgaben des Bundesgerichts angepasst werden muss. Das Gericht hält fest, dass ein freiwilliger Heimeintritt einen Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes begründet. Die bisherige Schaffhauser Praxis, die eine Wohnsitznahme in der Heim-Gemeinde teils verweigerte, ist damit nicht mehr rechtmässig.
Die Gesundheitskommission wird nun prüfen, wie ein technischer Ausgleich der Steuerausfälle umsetzbar wäre. Die Regierung hatte einen solchen Mechanismus im Vorfeld als administrativ zu aufwendig erachtet. Dennoch obsiegte im Rat der Wunsch nach einer detaillierten Abklärung, um die finanzielle Balance zwischen Geber- und Nehmergemeinden zu wahren.






