Reiden führt Amtszeitbeschränkung für Gemeinderatsmitglieder ein

In Reiden LU wird die Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder künftig auf zwölf Jahre beschränkt. Die Stimmberechtigten nahmen die entsprechende Vorlage an.

Gemeinderat
In Reiden LU wird die Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder künftig auf zwölf Jahre beschränkt. (Symbolbild) - keystone

In Reiden wird die Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder künftig auf zwölf Jahre beschränkt. Die Stimmberechtigten nahmen am Sonntag eine entsprechende Vorlage mit rund 53 Prozent Ja-Stimmen an.

1098 Stimmberechtigte stimmten der Vorlage zu, 975 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug gemäss Angaben der Gemeinde 47,8 Prozent.

Die Vorlage kam auf Antrag einer Bürgerin an einer Gemeindeversammlung zustande. Der Gemeinderat gab die Nein-Parole aus.

Auswirkungen und Umsetzung

Die Amtszeitbeschränkung erfordert eine Anpassung der Gemeindeordnung. Die Stimmberechtigten sollen laut Abstimmungsbotschaft im Juni 2026 darüber befinden. Die Regelung mit einer Höchstdauer von zwölf Jahren träte ab September 2028 in Kraft und gälte für neu gewählte Mitglieder.

Für die amtierenden Gemeinderäte wäre eine Übergangsbestimmung vorgesehen, die ihre bisherigen Amtsjahre berücksichtigt, hiess es weiter.

Eine Amtszeitbeschränkung kennen im Kanton Luzern unter anderem die Gemeinden Sempach, Escholzmatt-Marbach, Schlierbach, Neuenkirch und Beromünster.

In all diesen Gemeinden gilt die Amtszeitbeschränkung auf 16 Jahre.

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