Regierungsrat Schwyz sieht kantonalen Solidaritätsbeitrag kritisch
Der Schwyzer Regierungsrat kritisiert den Vorschlag eines kantonalen Solidaritätsbeitrags für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

Der Regierungsrat von Schwyz sieht eine mögliche Schaffung eines kantonalen Solidaritätsbeitrags für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen kritisch. Er verweist dabei auf den Solidaritätsbeitrag des Bundes, der weitere Entschädigungen ausschliesse.
Bis 1981 wurden in der Schweiz tausende Kinder und Jugendliche im Rahmen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in Gefängnissen, Anstalten oder Heimen untergebracht oder verdingt. Mit einem Bundesgesetz, das 2017 in Kraft trat, wurde eine rechtliche Basis für finanzielle Entschädigungen der Opfer geschaffen.
Das Parlament von Schaffhausen sprach sich im August für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken aus. Der Schwyzer Kantonsrat Jonathan Prelicz (SP) wollte in einer Interpellation vom Regierungsrat wissen, wie er die Ausrichtung einer solchen kantonalen Entschädigung beurteile.
Kosten und Konsequenzen des vorgeschlagenen Beitrags
Der Regierungsrat schätzt die Kosten für einen Schwyzer Solidaritätsbeitrag auf über drei Millionen Franken. Dazu kämen Prüf- und Verwaltungskosten, erklärte er in seiner am Donnerstag publizierten Antwort auf die Interpellation.
Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass mit dem Solidaritätsbeitrag des Bundes alle Ansprüche auf Entschädigungen oder Genugtuung ausgeschlossen würden, auch gegenüber den Kantonen. Begründet wird dies damit, dass schweizweit alle Opfer der Zwangsmassnahmen denselben Betrag erhalten sollen. Kantonale Beiträge würden wieder neue Ungerechtigkeiten schaffen.






