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    Regierung heisst Stimmrechtsbeschwerde aus Füllinsdorf BL teils gut

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    Pratteln,

    Die Baselbieter Regierung hat eine Stimmrechtsbeschwerde im Hinblick auf die Gemeindepräsidiumswahlen in Füllinsdorf gutgeheissen.

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    Fehlendes Vertrauen führt im Gemeinderat Gampelen zu Rücktritten. (Symbolbild) - Keystone

    Die Baselbieter Regierung hat eine Stimmrechtsbeschwerde im Hinblick auf die Gemeindepräsidiumswahlen in Füllinsdorf vom 9. Juni teilweise gutgeheissen.

    Bisherige und neu gewählte Mitglieder des Gemeinderats hatten in einem Inserat im Amtsblatt vom 17. Mai eine Wahlempfehlung für die bisherige Gemeindepräsidentin abgegeben.

    Die Regierung begründet ihren Entscheid damit, dass bei den betreffenden Wahlempfehlungen die Politikerinnen und Politiker nicht als Privatpersonen, sondern als Amtspersonen im Vordergrund stehen, wie es in ihrer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Dies erwecke den Eindruck einer «Verlautbarung in der Rolle des Behördenmitglieds», was unzulässig sei.

    Gemeindewahlen unter strenger Beobachtung

    Gemäss Beschwerdeentscheid der Regierung dürfen die Wahlempfehlungen nicht mehr verwendet werden – sie müssen auf allen Webseiten und in den sozialen Medien gelöscht werden.

    Die Gemeindepräsidiumswahlen in Füllinsdorf finden am 9. Juni statt. Zur Wahl treten die bisherige Gemeindepräsidentin Catherine Müller (FDP) und Christoph Keigel (FDP) an.

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