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Referendum: Kantonalkirche schreibt den Pfarrpersonen

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Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Luzern hat wegen des laufenden Referendums Pfarrer zur Zurückhaltung und Sachlichkeit aufgerufen. Das Referendumskomitee reagiert irritiert.

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Erstes Referendum der Reformierten Kirche im Kanton Luzern

Strittig ist bei den Luzerner Reformierten, ob die Volkswahl der Pfarrer abgeschafft werden solle, wie dies die Synode mit 35 zu 15 Stimmen beschlossen hatte. Ein privates Komitee, das die Volkswahl der Pfarrer als wichtige reformierte Tradition erhalten will, hat das Referendum ergriffen. Damit eine Volksabstimmung erzwungen werden kann, müssen 500 gültige Unterschriften gesammelt werden.

In einem Schreiben hat die Kantonalkirche den Kirchgemeinden, Pfarrern und Sozialdiakonen Regeln im Umgang mit dem Referendum dargelegt. Es sei das erste Referendum in der rund 50-jährigen Geschichte der Reformierten Kirche im Kanton Luzern, begründete der Synodalrat auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-sda das Schreiben. Der Brief sei eine Hilfestellung, damit das Abstimmungsverfahren korrekt ablaufe und es nicht zu Beschwerden komme. Dies sei im Interesse aller Beteiligten.

Das Schreiben hält fest, dass Kirchgemeinden sich nicht in eine Abstimmung der Kantonalkirchen einmischen und Steuergelder nicht in das private Referendumskomitee fliessen dürften. Die Pfarrer dürften sich zwar öffentlich zur Volkswahl äussern, aber nur zurückhaltend, sachlich und in gehöriger Form.

Kirchliches Amt und Engagement für das Referendum seien strikt zu trennen, schreibt die Kantonalkirche. Es dürften keine Informationsveranstaltungen von kirchlichen Behörden, Organen und einzelnen Mitarbeitern in kirchlichen Räumlichkeiten stattfinden.

Referendumskomitee ist irritiert

Das Referendumskomitee reagierte auf das Schreiben der Kantonalkirche irritiert. Es spricht in einer Stellungnahme von einem «synodalrätlichen Verbot», das Referendum zu unterstützen.

Auch Pfarrer hätten ein Recht, ein Referendum zu ergreifen, heisst es in der Stellungnahme des Komitees, dies könne ihnen auch als öffentlich-rechtliche Angestellte nicht untersagt werden. Auch das Komitee hält aber fest, dass Pfarrer sich nur als Privatpersonen für das Referendum einsetzen dürften.

Das Komitee stellt sich zudem auf den Standpunkt, dass Kirchgemeinden die Tätigkeiten eines Referendumskomitees auf ihrem Grund und Boden tolerieren dürfen. Der Staat müsse es ja auch hinnehmen, dass auf öffentlichem Grund Unterschriften für Anliegen gesammelt würden, die nicht seinen Intentionen entsprächen.

-Mitteilung der Stadt Luzern (mis)

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