Stadt Luzern

Portal für mittelgrosse Luzerner Kulturbetriebe öffnet im August

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Ab 1. August können mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern Gesuche für Strukturförderbeiträge einreichen. Die Beiträge sollen ab 2027 ausgerichtet werden, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.

Mittelgrosse Luzerner Kulturbetriebe wie das Jazz Festival Willisau können ab August ihre Gesuche für Strukturförderbeiträge einreichen. (Archivaufnahme)
Mittelgrosse Luzerner Kulturbetriebe wie das Jazz Festival Willisau können ab August ihre Gesuche für Strukturförderbeiträge einreichen. (Archivaufnahme) - Keystone/SIGI TISCHLER

Die neue Förderung richtet sich an professionell organisierte Kulturinstitutionen mit überregionaler Bedeutung, die bereits «kontinuierliche kulturelle Leistungen» erbringen, wie es im Communiqué hiess. Unterstützt werden insbesondere wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten, um deren langfristige Arbeit zu sichern.

Als mittelgrosse Betriebe gelten etwa das Jazzfestival Willisau, die Braui Hochdorf oder das Luzerner Kleintheater.

Das digitale Gesuchsportal der kantonalen Kulturförderung informiert ab August über Kriterien, einzureichende Unterlagen, Fristen und das weitere Verfahren, hiess es im Communiqué. Zugänglich ist es unter gesuch-kulturfoerderung.lu.ch.

Im Kanton Luzern werden die Kosten für die mittelgrossen Kulturbetriebe künftig je zur Hälfte vom Kanton und den Standortgemeinden getragen. Das Kantonsparlament hatte dies im Mai beschlossen.

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