In Obwalden sollen für Steuereinsprachen Einheitsfristen gelten
Im Kanton Obwalden sollen künftig einheitliche Fristen für Einsprachen gegen Steuerveranlagungen gelten.

Im Kanton Obwalden sollen für Einsprachen gegen Veranlagungen für die Kantons- und Gemeinde- sowie für die Bundessteuer die gleichen Fristen gelten. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Revision der Steuergesetzgebung vor.
Das kantonale Recht sehe Fristenstillstände vor, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Auf der Bundesebene gebe es diese nicht. Dies führe in der Praxis zu Unklarheiten.
Fristengleichheit bei allen Steuerarten
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deswegen, die Fristenstillstände im kantonalen Recht aufzuheben. Damit würden für alle Steuerarten die gleichen Einsprachefristen gelten.
Die Neuerung soll per 2026 in Kraft treten. Die Revision der Steuergesetzgebung sieht noch weitere Änderungen vor.
So will der Regierungsrat ein Bundesgerichtsurteil zum Eigenmietwert umsetzen. Es geht dabei darum, dass auch künftig in Härtefällen der Eigenmietwert reduziert werden kann.
Weitere Anpassungen vorgesehen
Eine weitere Neuerung betrifft die Minimalsteuer auf Grundstücken für Unternehmen. Der Regierungsrat hat bei dieser Steuergesetzrevision auf eine Vernehmlassung verzichtet.
Er begründete dies damit, dass es sich mehrheitlich um den Nachvollzug von Bundesrecht handle. Die letzte Steuergesetzrevision trat auf den 1. Januar 2024 in Kraft.