Obwaldner Parlament will Referendum zum Finanzhaushaltsgesetz
Der Obwaldner Kantonsrat hat bei der Budgetberatung heute Donnerstag beide Augen zugedrückt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Obwaldner Kantonsrat revidiert ein Gesetz zugunsten des Budgets.
- Das Parlament ergreift ein Referendum dagegen. Es schafft beim Budget Tatsachen.
Der Obwaldner Kantonsrat verabschiedete den Voranschlag 2019 mit einem Aufwandüberschuss von 11,5 Millionen Franken. Von einem drohenden Volksveto liess sich das Parlament nicht beirren.
24 Tage war der Kanton Obwalden budgetlos unterwegs. Diese Ära beendete der Kantonsrat, indem er den Voranschlag für das laufende Jahr mit 38 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen absegnete. Dieser geht von einem betrieblichen Aufwand von 295,5 Millionen Franken und 18,4 Millionen Franken Nettoinvestitionen aus.
40 Millionen Franken fehlten
Noch im Dezember hatte das Parlament das Budget von der Tagesordnung genommen. Weil das Stimmvolk die Finanzstrategie 27+ abgelehnt hatte, klaffte ein 40-Millionen-Franken-Loch im Kantonshaushalt. Dieses konnte dank Gesetzesänderungen und Einmalabschreibung teilweise gestopft werden. Weil das Defizit aber noch immer zu gross war, hebelte der Rat die Schuldenbegrenzung aus.
Gegen diese Änderungen im Finanzhaushaltsgesetz wurde allerdings das Referendum ergriffen, am 28. Januar wird klar sein, ob die nötigen 100 beglaubigten Unterschriften zusammengekommen sind. Eine allfällige Volksabstimmung ist für den 19. Mai angesetzt.
«Steuern anheben»
Ein budgetloser Zustand sei kein Grund, Notrecht anzuwenden, sagte Branko Balaban (FDP) als Vertreter der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK). Das Geschäft sei daher auf die Juni-Sitzung zu verschieben.
Max Rötheli (SP) forderte, der Kantonsrat müsse nun Verantwortung übernehmen. Wenn der Kanton nicht mehr genügend Geld habe, um die Staatsaufgaben zu erfüllen, müssten die Steuern angehoben werden.
«Wählerwille beachten»
Ablehnend zum Budget äusserte sich Markus Ettlin (CVP). Der Wählerwille sei zu beachten, betonte er. Nun gehe es darum, ob der «Schwarze Peter» beim Parlament oder bei der Regierung verbleibe. Denn letztere hätte es auch ohne Budget in der Hand, die notwendigen Ausgaben zu tätigen.
Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser erklärte, auch wenn das Volk das Referendum annehme, müssten bewilligte Gelder nicht zurückerstattet werden. Es hätte lediglich Auswirkungen auf die Abschreibungen und Abschreibungssätze.