Obwaldner Kantonsrat poliert Details des neuen Baurechts
Das Planungs- und Baugesetz im Kanton Obwalden wurde mit grosser Mehrheit angenommen, um die Bautätigkeiten zu erleichtern.

Das Planen von Bauten soll im Kanton Obwalden einfacher werden. Der Kantonsrat hat am Donnerstag nach zweiter Lesung das neue Planungs- und Baugesetz mit 52 zu 2 Stimmen gutgeheissen.
Mit der Revision wird das in Gesetz und Verordnung aufgeteilte Planungs- und Baurecht in ein Gesetz zusammengeführt.
Auch wenn die Zustimmung gross war, feilte der Kantonsrat an den Paragraphen. Nach den drei Dutzend Änderungsanträgen in der ersten Lesung gingen sieben zur zweiten Lesung ein. Dabei wurden auch bereits beratene Details erneut aufgegriffen.
Konflikte zwischen Wohnbau und Landwirtschaft entschärft
Einer dieser Punkte war der Abstand von Wohnhäusern in der Bauzone gegenüber dem Landwirtschaftsland. FDP und Mitte wollten mit einer neuen Regelung den Konflikt zwischen den beiden Nutzungsarten entschärfen. Baudirektor Josef Hess (parteilos) begrüsste diese als «Kompromissvorschlag». Das Parlament stimmte mit 37 zu 14 Stimmen zu.
Der SVP war die Bestimmung ein Dorn im Auge, gemäss der neue oder erheblich erneuerten Häuser einen Teil der benötigten Elektrizität selbst oder im Verbund produzieren müssen.
Debatte um Solarpflicht und Technologieoffenheit
Der Begriff Elektrizität bedeute Solarpflicht und damit einen massiven Eingriff ins Eigentum, sagte Marcel Schelbert (SVP). Seine Fraktion forderte deswegen unter dem Schlagwort Technologieoffenheit, «Elektrizität» durch «Energie» zu ersetzen. Wer mit Holz heize, schone den Strom, sagte Thomas Michel (SVP).
Dominik Rohrer (Mitte/GLP) entgegnete, es gehe in dem Artikel um die Erzeugung von Elektrizität und nicht um Wärme. Das Parlament lehnte nach engagierter Debatte den SVP-Antrag mit 37 zu 17 Stimmen ab und bekräftigte damit seinen Entscheid der ersten Lesung.
Vorlauben traditioneller Obwaldner Häuser
Ein weiterer Punkt waren die Vorlauben traditioneller Obwaldner Häuser. Die vom Kantonsrat in erster Lesung auf Antrag der SVP beschlossene Lockerung des Grenzabstands stand nach Ansicht des Regierungsrats im falschen Artikel und war deswegen nicht zulässig. Auf Antrag der Regierung wurde der Passus in einen anderen Artikel verschoben.
Weitere Anträge hatten das Ziel, den administrativen Aufwand zu reduzieren. Sie wurden mehrheitlich gutgeheissen.










