Nidwaldner Regierungsräte werden nicht strenger kontrolliert
Die Mitglieder des Nidwaldner Regierungsrats können weiterhin frei bestimmen, welche Verwaltungsratsmandate sie übernehmen wollen.

Die Stimmberechtigten haben die Volksinitiative «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» abgelehnt.
Das Begehren der Grünen scheiterte mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 66,5 Prozent (10'035 zu 5046 Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 49,2 Prozent.
Das Regierungsamt ist im Kanton Nidwalden nur ein Haupt- und kein Vollamt. Die Regierungsrätinnen und -räte arbeiten damit offiziell nur achtzig Prozent und dürfen noch einem Nebenerwerb nachgehen. Zu diesem gehören auch Verwaltungsratsmandate.
Interessenkonflikte befürchtet
Die Grünen befürchteten, dass solche Mandate zu Interessenkonflikten führen könnten. Sie forderten deswegen, dass Exekutivmitglieder Verwaltungsratsmandate nur übernehmen dürfen, wenn diese im Interesse des Kantons liegen.
Zudem sollten solche Mandate vorgängig von der Aufsichtskommission des Landrats bewilligt werden.
Regierung und Parlament lehnten die Initiative ab. Sie verwiesen auf bestehende Offenlegungspflichten sowie Unvereinbarkeits- und Ausstandsregeln.
Zudem sei die Initiative unausgewogen, da sie private Verwaltungsratsmandate faktisch verbiete, Funktionen in der Geschäftsleitung aber weiterhin erlaube.






