Nidwaldner Autos können nicht weniger oft kontrolliert werden
Um das Nidwalder Strassenverkehrsamt zu entlasten, kann der Kanton die Fahrzeuge nicht weniger oft zur Prüfung aufbieten. Dies hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation aus dem Landrat fest.

Landrat Remo Zberg (FDP) hatte in seiner Interpellation vom Regierungsrat wissen wollen, ob er bereit sei, sich für eine weniger häufige Prüfung, vor allem von neueren Fahrzeugen, einzusetzen. Er begründete dies damit, dass die Strassenverkehrsämter, vor allem bei der ersten Prüfung nach fünf Jahren, in Verzug seien.
Die Prüfungsintervalle seien bundesrechtlich in einer Verordnung geregelt, erklärte der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Die Kantone könnten somit die Intervalle nicht eigenständig anpassen. Zudem hätten sich die heutigen Vorgaben bewährt.
Zberg schlug zudem vor, Nachkontrollen an ortsansässige Garagisten auszulagern. Eine Nachkontrolle wird dann fällig, wenn bei einer periodischen Fahrzeugprüfung ein Mangel festgestellt wird und dieser behoben werden muss.
Solche Nachkontrollen würden in Nidwalden schon heute auch durch berechtigte Garagenbetriebe vorgenommen, erklärte der Regierungsrat. Ziel sei es, diese Nachkontrollen «grösstmehrheitlich» auszulagern. Der Regierungsrat setzt dabei auf die Digitalisierung, welche die Kommunikation zwischen dem Verkehrssicherheitszentrum und den Betrieben erleichtern soll.
Theoretisch können auch die periodischen Kontrollen von autorisierten Drittbetrieben durchgeführt werden. Gemäss der Antwort des Regierungsrats ist das Interesse des Garagengewerbes daran gering.






