Nidwalder Stimmvolk soll Aufhebung der Schulgemeinden besiegeln
Die Nidwaldner Stimmberechtigten stimmen am 29. November über die Aufhebung der Schulgemeinden in der Kantonsverfassung ab. Damit soll die Verfassung an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte.

Seit Anfang 2025 gibt es im Kanton Nidwalden keine Schulgemeinden mehr. Als letzte der elf Gemeinden hatten Oberdorf und Stansstad ihre Schulgemeinden per 1. Januar 2025 abgeschafft. Seither werden die entsprechenden Aufgaben überall von den Politischen Gemeinden wahrgenommen.
In der Kantonsverfassung und weiteren kantonalen Erlassen finden sich jedoch weiterhin Bestimmungen zu den Schulgemeinden und den Schulräten. Mit der Teilrevision soll dies ändern.
Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit, Schulgemeinden wieder einzuführen. Die aktuellen Strukturen haben sich aus Sicht der Gemeinden bewährt.
Änderungen an der Kantonsverfassung unterstehen der obligatorischen Volksabstimmung. Der Landrat unterstützt die Teilrevision einstimmig.






