Am Mittwoch sprach sich der Landrat auf Antrag der Regierung dafür aus, die Regelungen zum Gewässerraumabstand aus dem kantonalen Recht zu entfernen.
Nidwaldner Landrat
Nidwaldner Landrat. (Archivbild) - keystone
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Die Bestimmungen zum Gewässerraumabstand verschwinden aus dem Nidwaldner Recht. Dafür hat sich der Landrat am Mittwoch auf Antrag der Regierung ausgesprochen.

Der Gewässerraumabstand ist eine Besonderheit des Nidwaldner Rechts. Er sei historisch gewachsen, erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat.

Bundesgericht stellt Unterschiede fest

Das Bundesgericht habe aber 2021 festgestellt, dass der Gewässerraumabstand nicht die gleiche Funktion erfülle wie der vom Bundesrecht vorgeschriebene Gewässerraum.

Fachlich und strategisch sei der Gewässerraumabstand durchaus ein zweckmässig, erklärte der Regierungsrat. Das komplizierte Nebeneinander von Bundesrecht und kantonalem Recht mit ähnlicher Zielsetzung, aber abweichenden Bestimmungen sei schwierig zu handhaben.

Abschaffung bringt mehr Sicherheit

Der Gewässerraumabstand solle deswegen aufgehoben werden. Alle Fraktionen unterstützten dies. Der SVP-Sprecher sagte etwa, dass mit der Abschaffung des Gewässersraumsabsands mehr Rechtsssicherheit geschaffen werde.

Die Abstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

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