Nidwalden hebt die Maximalhöhe der Stipendien an
Nidwalden erhöht die Stipendien und entschädigt neu auch Studierende, die bei den Eltern wohnen. Der Landrat stimmte der Gesetzesrevision zu.

Der Kanton Nidwalden erhöht seine Stipendien-Beiträge und passt diese der Teuerung an. Der Landrat Nidwalden hat am Mittwoch dem teilrevidierten Stipendiengesetz zugestimmt. Neu soll auch das Wohnen bei den Eltern mit einem Beitrag des Kantons entschädigt werden.
Der Landrat verabschiedete den Gesetzesentwurf des Regierungsrats in zweiter Lesung einstimmig. Thomas Wallimann (Grüne) stellte einen Antrag zur Ausweitung des Anspruchs auf Stipendien auf vorläufig Aufgenommene mit F-Ausweis und Personen mit Schutzstatus S. Nach kurzer Diskussion lehnte der Landrat diesen mit 41 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Auch der Regierungsrat hatte eine Ablehnung empfohlen. Der Antragsteller erhoffte sich, Chancengleichheit und Selbstverantwortung zu fördern. Die bürgerliche Mehrheit folgte dieser Argumentation nicht.
Antragsablehnungen trotz Förderhoffnungen
Dominik Steiner (FDP) sagte, es gebe schon genug Förderangebote für die Bildung, auch für vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S. Unterstützt wurde der Antrag von SP, Grünen und GLP.
Zu den Anpassungen des bisherigen Gesetzes gehören die Berücksichtigung von Geschwistern oder die Erhöhung der Altersgrenze von 40 auf 50 Jahre. Dies soll die Berufschancen älterer Personen erhöhen.
Zudem wird Erwerbstätigkeit neu honoriert, indem sie weniger stark angerechnet wird. Fünf Jahre nach der Inkrafttreten des neuen Stipendiengesetzes aktualisiert der Landrat dieses bereits.
Eine Evaluation und allfällige Anpassung war bei der Einführung des Gesetzes so verlangt.