Neue Regeln zur Stellvertretung im Grossen Rat in Vernehmlassung
Berner Grossratsmitglieder sollen sich bei Mutterschaft oder Vaterschaft vertreten lassen können. Die Vorlage geht in die Vernehmlassung.

Mitglieder des bernischen Grossen Rats sollen sich künftig in bestimmten Fällen, etwa Mutter- oder Vaterschaftsurlaub, vertreten lassen können. Die entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung.
Die Forderung nach einer Stellvertretungsregelung wurde vom Grossen Rat 2023 unterstützt. Auf Stufe Kantonsverfassung wird die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung für eine Stellvertretungsregelung geschaffen. Auf Gesetzesebene wird die Regelung dann konkret festgehalten.
Vorgesehen ist, dass sich Ratsmitglieder bei Mutter- oder Vaterschaftsurlaub respektive Elternzeit vertreten lassen können, wie der Grosse Rat am Mittwoch mitteilte.
Minimal dauert die Vertretung zwei Sessionen, maximal ein Jahr. Als Stellvertretende rücken die Ersatzpersonen auf der jeweiligen Wahlliste nach.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Februar 2026.






