Mittlere Unzufriedenheit mit Revision von Glarner Bildungsgesetz

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    Der Glarner Landrat verabschiedet ein revidiertes Bildungsgesetz mit neuen Regelungen für Schulbehörden und Lehrpersonen.

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    Die Stadt Glarus, fotografiert mit einer Drohne in Glarus. (KEYSTONE/Michael Buholzer) - KEYSTONE/Michael Buholzer)

    Der Glarner Landrat hat am Mittwoch in zweiter Lesung ein revidiertes Bildungsgesetz an die Landsgemeinde zur Annahme überwiesen. Neu geregelt werden Zuständigkeiten der Schulbehörden und Entlastungen für Lehrpersonen.

    Fünf Stunden und zwei Lesungen lang debattierte das Parlament das revidierte Gesetz und überwies es schliesslich mit 36:21 Stimmen an die Landsgemeinde als gesetzgebendem Organ. Zufrieden schien kaum jemand zu sein. Die Fraktionen von GLP und SVP verweigerten der Vorlage gar die Zustimmung.

    Kontroverse Debatten, aber positive Änderungen

    Die nun vorgenommen halbwegs relevanten Änderungen lassen sich an einer Hand abzählen. Ältere Lehrpersonen sollen neu einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Entlastungslektionen erhalten. Langjährige Lehrerinnen und Lehrer erhalten zudem Anspruch auf eine Intensivweiterbildung.

    Bei den Schulstrukturen ersetzt neu eine kommunale Bildungskommission die kantonale Schulkommission. Weiter werden Lehrpersonen neu durch die Hauptschulleitungen angestellt und nicht mehr von einer Kommission.

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