Mindestlohn in Basel-Stadt steigt um 30 Rappen pro Stunde
Der Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt steigt im Jahr 2027 von 22.20 Franken die Stunde auf 22.50 Franken. Dies hat das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) am Montag mitgeteilt.

Die Anpassung erfolge aufgrund der Entwicklung des Indexes, der Teuerung und Lohnentwicklung in der Schweiz berücksichtigt, hiess es. Das kantonale Mindestlohngesetz sehe eine entsprechende Änderung vor, wenn sich der Index positiv entwickle.
Der Stundenlohn muss auf einen Monatslohn umgerechnet werden und darf das Minimum bei zwölf Monatslöhnen nicht unterschreiten, wie das WSU schrieb. Arbeitgebende dürften eine Unterbezahlung während des Jahres nicht mit einem 13. Monatslohn kompensieren. Das Ziel sei es, dass Arbeitnehmende mit einer Vollzeitstelle ihre laufenden Kosten decken könnten.
Das Mindestlohngesetz gilt seit Juli 2022 für Arbeitnehmende ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag im Kanton Basel-Stadt. Bei der Einführung betrug das Minimum 21 Franken pro Stunde – es wurde seither jedes Jahr angehoben.






