Luzerner Stadtrat will an Mindestlohn festhalten
Der Luzerner Stadtrat hält am geplanten Mindestlohn fest und will ihn am 1. Januar 2026 einführen. Rechtliche Hürden sieht er derzeit keine.

Der Luzerner Stadtrat will den städtischen Mindestlohn wie geplant am 1. Januar 2026 einführen. Rechtliche Einwände bestünden derzeit nicht, teilte er am Mittwoch mit.
Das Luzerner Kantonsparlament hatte am Montag eine Motion der Mitte erheblich erklärt, die den Gemeinden eigene Mindestlohnregelungen untersagen soll. Diesen Entscheid nehme der Stadtrat «mit Bedauern» zur Kenntnis, teilte er in einem Communiqué mit.
Die Einführung eines Mindestlohnes in der Stadt Luzern geht auf die Volksinitiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» zurück, die das Stadtparlament im Mai 2024 angenommen hatte.
Das dazugehörige Reglement und die Mindestlohnverordnung wurden im Juni 2025 im Kantonsblatt publiziert. Innerhalb der Frist sei kein Prüfantrag eingereicht worden, womit die Erlasse in Kraft treten können, teilte die Stadtregierung mit.
Auswirkungen kantonaler und nationaler Entwicklungen unklar
Offen bleibe jedoch, wie sich Entwicklungen auf kantonaler und nationaler Ebene auswirkten. Ob und wann eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft tritt, sei noch unklar.
Auf Bundesebene liege zudem ein Vorstoss des Obwaldner Ständerats Erich Ettlin (Mitte) vor, der die Wirkung kommunaler Mindestlöhne auf Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag beschränken würde.

Auch das Bundesgericht prüfe derzeit ein Verfahren zur Mindestlohnregelung der Stadt Zürich. Dessen Ausgang sei für die Stadt Luzern «nicht unmittelbar bindend», hiess es.
Mindestlohn als politischer Auftrag
Der Stadtrat betonte, dass der Mindestlohn die Umsetzung eines politischen Auftrags sei und im öffentlichen Interesse liege. Von diesem Kurs wolle er nur abweichen, wenn sich der Mindestlohn als «rechtlich unzulässig» oder «politisch untragbar» erweise.
Die konkrete Höhe des ab 2026 geltenden Mindestlohns soll laut Stadtregierung Ende Oktober bekannt gegeben werden.