Stadt Luzern

Luzern macht Spitälern strikte Vorgaben zum Grundangebot

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Luzerner Stimmberechtigte entscheiden sich knapp für einheitliches Grund- und Notfallangebot in den Spitälern.

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Das Luzerner Kantonsspital Sursee. - Keystone

Die Luzerner Spitäler werden per Gesetz zu demselben Grund- und Notfallangebot verpflichtet. Die Stimmberechtigten haben sich damit für Sicherheit und weniger Flexibilität ausgesprochen. Der Entscheid fiel indes knapp aus.

Heute bietet das Luzerner Kantonsspital an seinen drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen sowie die private Hirslanden Klinik St. Anna eine Grund- und Notfallversorgung an, zu der sie vom Kanton mittels Leistungsvereinbarung verpflichtet wurden. Um namentlich das Angebot in Wolhusen zu sichern, beschloss der Kantonsrat, dieses Minimalangebot im Spitalgesetz zu verankern.

Die GLP, unterstützt von Wirtschaftskreisen der Mitte und FDP, lehnten dies ab und ergriffen das Referendum. Es mache wenig Sinn, allen Spitälern im Gesetz die gleichen Pflichtleistungen vorzuschreiben. Es sei wichtiger, dass die Spitäler Flexibilität hätten, um auf Veränderungen im Gesundheitswesen reagieren zu können.

Die Stimmberechtigten folgten den Argumenten des Referendumskomitees aber knapp nicht. Sie hiessen die Änderung des Spitalgesetzes mit einem Ja-Stimmenanteil von 51,7 Prozent (42'245 zu 39'440 Stimmen) gut. Die Stimmbeteiligung betrug 29,4 Prozent.

Reaktionen auf das Abstimmungsresultat

Hintergrund der Diskussionen um das Spitalangebot war der Neubau, den das Kantonsspital derzeit in Wolhusen errichtet. Im Entlebuch und im Hinterland kamen Befürchtungen auf, dass das Spital sein bisheriges Angebot kürzen könnte.

Die grösste Zustimmung zur Gesetzesänderung gab es denn auch im Entlebuch, wo 90 Prozent der Stimmenden Ja sagten. Den tiefsten Ja-Stimmenanteil hatte dort die Gemeinde Werthenstein mit 86 Prozent, den höchsten Doppleschwand mit über 92 Prozent.

Auch der Wahlkreis Willisau unterstützte die Vorlage deutlich, nämlich mit 62 Prozent. Bis auf Altbüron und Nebikon votierten alle Gemeinden des Wahlreises für die Spitalvorlage.

Im Wahlkreis Sursee war die Gesetzesänderung am umstrittensten. Unter dem Strich resultierte ein knappes Ja von 50,65 Prozent. Im Wahlkreis Hochdorf unterstützten noch 47 Prozent die Vorlage, in Luzern Land 45 Prozent und in Luzern Stadt 43 Prozent.

Parteien äussern sich zum Entscheid

Die Mitte begrüsste in einer Mitteilung das Ja. Die Bevölkerung unterstütze eine Gesundheitspolitik, die allen Menschen im Kanton, unabhängig ihres Wohnorts, eine Spitalversorgung ermögliche. Der Entscheid sei erfreulich, weil er die medizinische Versorgung in Wolhusen und Sursee stärke, teilte die SVP mit.

Mitte und SVP betonten, dass die neuen Gesetzesbestimmungen in gewissen Fällen auch Abweichungen vom gesetzlichen Leistungsangebot zuliessen.

«Erfreut» zeigte sich in einer Mitteilung die SP. Mit dem revidierten Spitalgesetz gebe es verbindliche minimale Leitplanken, die das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung stärkten. Das Resultat zeige aber auch, dass die Bedenken bezüglich der Finanzierung ernst genommen werden müssten.

Die FDP nahm das Abstimmungsresultat gemäss einer Mitteilung zur Kenntnis. Sie respektiere den Volksentscheid, auch wenn sie die Änderung des Spitalgesetzes nicht als zwingend notwendig erachtet habe, teilte die Partei mit, welche zur Vorlage die Nein-Parole beschlossen hatte.

Referendumskomitee äussert Bedauern

Das Referendumskomitee sprach in einer Mitteilung von einem bedauerlichen Ja. Das knappe Resultat zeige, dass das Referendum gegen die Vorlage berechtigt gewesen sei. Die Gesetzesänderung sei nicht nötig gewesen, weil Luzern bereits über eine funktionierende Gesundheitsversorgung verfüge.

Nach Ansicht des Komitees drohen dem Kanton Luzern nun steigende Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien. Es bleibe unklar, wie geforderten Leistungen finanziert werden sollen «Der festgeschriebene Angebotszwang gefährdet medizinische Qualität», hiess es weiterhin in der Mitteilung.

In einer zweiten Abstimmung hiessen die Stimmberechtigten eine Änderung des Finanzausgleichs gut und zwar mit einem Ja-Stimmenanteil von 87 Prozent (70'560 zu 10'590 Stimmen). Die Vorlage unterlag dem obligatorischen Referendum.

Die Gesetzesänderung wurde nötig, weil der Ausgleich zwischen reichen und armen Gemeinden aus dem Gleichgewicht geraten war. Grund dafür war, dass die Städte Luzern und Kriens plötzlich sehr viel höhere Unternehmenssteuern einnahmen.

Kommentare

User #5560 (nicht angemeldet)

Zentrale und einheitliche Planwirtschaft ist nie gut und schafft nur neue Probleme! LOL.

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