Luzern macht Spitälern strikte Vorgaben zum Grundangebot
Die Luzerner Spitäler werden per Gesetz zu demselben Grund- und Notfallangebot verpflichtet.

Die Luzerner Spitäler werden per Gesetz zu demselben Grund- und Notfallangebot verpflichtet. Die Stimmberechtigten haben sich damit für Sicherheit und weniger Flexibilität ausgesprochen.
Heute bietet das Luzerner Kantonsspital an seinen drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen sowie die private Hirslanden Klinik St. Anna eine Grund- und Notfallversorgung an, zu der sie vom Kanton mittels Leistungsvereinbarung verpflichtet wurden.
Um namentlich das Angebot in Wolhusen zu sichern, beschloss der Kantonsrat, dieses Minimalangebot im Spitalgesetz zu verankern.
Flexibilität gefordert
Die GLP, unterstützt von Wirtschaftskreisen der Mitte und FDP, lehnten dies ab und ergriffen das Referendum. Es mache wenig Sinn, allen Spitälern im Gesetz die gleichen Pflichtleistungen vorzuschreiben.
Es sei wichtiger, dass die Spitäler Flexibilität hätten, um auf Veränderungen im Gesundheitswesen reagieren zu können.
Die Stimmberechtigten folgten den Argumenten des Referendumkomitees aber knapp nicht. Sie hiessen die Änderung des Spitalgesetzes mit einem Ja-Stimmenanteil von 51,7 Prozent (42'245 zu 39'440 Stimmen) gut. Die Stimmbeteiligung betrug 29,4 Prozent.
Hintergrund der Diskussionen um das Spitalangebot war der Neubau, den das Kantonsspital derzeit in Wolhusen errichtet. Im Entlebuch und im Hinterland kamen Befürchtungen auf, dass das Spital sein bisheriges Angebot kürzen könnte.
Änderung des Finanzausgleichs kommt
In einer zweiten Abstimmung hiessen die Stimmberechtigten eine Änderung des Finanzausgleichs gut, und zwar mit einem Ja-Stimmenanteil von 87 Prozent (70'560 zu 10'590 Stimmen). Die Vorlage unterlag dem obligatorischen Referendum.
Die Gesetzesänderung wurde nötig, weil der Ausgleich zwischen reichen und armen Gemeinden aus dem Gleichgewicht geraten war. Grund dafür war, dass die Städte Luzern und Kriens plötzlich sehr viel höhere Unternehmenssteuern einnahmen.