Längere Rekursfristen bei Aargauer Wahlen und Abstimmungen

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Aarau,

Der Aargauer Grosse Rat will die Frist für Beschwerden bei Wahlen und Abstimmungen deutlich verlängern.

Grosser Rat Aargau
Grosser Rat: Aargau plant, die Frist für Wahl- und Abstimmungsbeschwerden deutlich zu verlängern. (Symbolbild) - keystone

Die Aargauerinnen und Aargauer sollen bei kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen mehr Zeit für eine allfällige Beschwerde erhalten. Der Grosse Rat hat am Dienstag über eine Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte beraten.

Künftig sollen Beschwerden gegen Wahl- und Abstimmungsentscheide grundsätzlich nicht mehr innert drei Tagen, sondern innert 20 Tagen eingereicht werden können. Das Kantonsparlament sprach sich in erster Beratung mit 99 zu 29 Stimmen für eine deutliche Verlängerung der Frist aus.

Der Regierungsrat hatte diese gemäss seinem Antrag lediglich auf zehn Tage ausdehnen wollen. Eine Ausnahme gilt dabei für diverse zweite Wahlgänge – wie etwa bei Regierungs- oder Ständeratswahlen.

Zweiter Wahlgang bleibt Ausnahme

Dort müsse es aus zeitlichen Gründen bei der kurzen Dreitagesfrist bleiben, hielt der Regierungsrat fest. Auf die zweite Lesung hin muss er prüfen, ob sich der erste Wahlgang nicht doch noch vorverschieben liesse, sodass auch im zweiten Wahlgang eine längere Frist möglich würde.

Die zweite Beratung, an der die Änderungen definitiv beschlossen werden, findet voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 statt.

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