Kommission will alle Berner Unternehmen bei Kirchensteuer entlasten
Die Debatte um die künftige Ausgestaltung der Kirchensteuer für Berner Unternehmen geht in die nächste Runde. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats bringt einen neuen Vorschlag ins Spiel, wie sie am Dienstag mitteilte.

Der Regierungsrat hatte eine Freigrenze für Gewinne unter 700'000 Franken vorgeschlagen. In diesem Fall müssten 97 Prozent der bernischen Unternehmen keine Kirchensteuern mehr bezahlen.
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) lehnt dies ab. Sie möchte alle Unternehmen linear entlasten – unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen.
Die Kirchensteuerpflicht soll also bleiben, die für juristische Personen massgebende Steueranlage soll aber höchstens 78 Prozent des nach Kirchensteuergesetz ermittelten gewogenen Mittels betragen.
Mit dieser Berechnung sollten den Kirchgemeinden nicht höhere Einbussen als beim Vorschlag des Regierungsrats entstehen. «Der geschätzte Verlust dürfte sich über alle Kirchgemeinden hinweg auf neun Millionen Franken pro Jahr belaufen», schrieb die SAK.
Mehrere Varianten
Der Grosse Rat befasst sich in der kommenden Herbstsession mit dem Thema. Ihm liegt ein Bericht vor, den der Regierungsrat auf Geheiss des Parlaments verfasste. Er zeigt mehrere Varianten auf, wie die Kirchensteuer für Unternehmen künftig ausgestaltet sein könnte.
Eine Möglichkeit wäre eine fakultative Kirchensteuer für juristische Personen, wie sie der Kanton Neuenburg kennt. Das geht der Berner Regierung zu weit.
Die Kirchgemeinden müssten sich auf Mindereinnahmen von insgesamt rund 40 Millionen Franken einstellen, heisst es in dem Bericht. Die Landeskirchen müssten in diesem Fall Leistungen streichen, die der gesamten Gesellschaft zugute kommen. Dabei geht es beispielsweise um Altersbetreuung und Jugendarbeit.
Bei einer Freigrenze gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats entstünden finanziellen Verluste für die Kirchgemeinden von etwa neun Millionen Franken pro Jahr. Die Regierung hält dies für insgesamt tragbar.






