Am Montag traf der St. Galler Kantonsrat Entscheidungen über zwei sehr ähnliche Standesinitiativen.
St. Galler Kantonsrat
St. Galler Kantonsrat. - Keystone

Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag über zwei sehr ähnliche Standesbegehren entschieden. Eines wurde abgelehnt, eines überwiesen. Gefordert wurden jeweils kostendeckende Tarife für die Spitäler.

Der Hauptgrund für die finanziellen Probleme der St. Galler Spitäler seien die Leistungsentschädigungen, schrieb die Mitte-EVP-Fraktion in ihrem Standesbegehren. Die Kombination von festen Tarifen, kombiniert mit steigenden Preisen, Zinsen und Lohnkosten sorgten für einen enormen finanziellen Druck.

Im Kantonsspital hätten alleine die teuerungsbedingten Anpassungen zu einem Lohnanstieg um 10 Millionen Franken geführt. Konkret verlangte die Fraktion, dass die Bundesversammlung für kostendeckende Tarife sorgen soll.

Sankt Gallen
Bruno Damann, Regierungspräsident und Gesundheitschef in Sankt Gallen. - Keystone

Die Regierung sprach sich gegen das Standesbegehren aus. Sie verwies auf ein «Festsetzungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht», das zuerst abgewartet werden solle.

Im Rat zeigte Gesundheitschef Bruno Damann (Mitte) Sympathien für den Vorstoss seiner Partei. Er wäre dafür, dass künftig eine paritätische Kommission die Spitaltarife für die ganze Schweiz festlegen könne, sagte er.

Politische Unterstützung und Ablehnung

Unterstützung für das Standesbegehren gab es von SP, GLP und Grünen. SVP und FDP waren dagegen. Die Argumentation der Regierung sei stringent, hiess es von diesen beiden Fraktionen. Schliesslich wurde der Vorstoss – sehr knapp – mit 56 gegen 54 Stimmen abgelehnt.

Danach ging es um ein zweites Standesbegehren der SP-Fraktion, in dem ebenfalls «kostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler» verlangt wurden. Die Teuerung soll dabei automatisch angepasst werden.

Die Regierung lehnte diesen Vorstoss mit der gleichen Begründung ab. In der Debatte wurden die selben Argumente wie zuvor angeführt. Doch nun stimmte der Rat mit 56 gegen 54 Stimmen zu. Damit wird dieses Standesbegehren der Bundesversammlung vorgelegt.

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