Im Kanton Zug war das Ausschenken an Betrunkene verboten. Der Kantonsrat will dieses Verbot abschaffen.
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Kanton Zug diskutiert Abschaffung des Alkoholausschanks-Verbots an Betrunkene. (Symbolbild) - sda - Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE
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Wer im Kanton Zug zu tief ins Glas geschaut hat, dem durfte von Gesetzes wegen bisher kein Alkohol ausgeschenkt werden. Der Kantonsrat hat sich am Donnerstag in seiner ersten Lesung für die Abschaffung dieses Verbotes ausgesprochen.

Die zuständige Regierungsrätin Laura Dittli (Mitte) hielt in der Debatte fest, die Regierung wolle den Alkoholkonsum nicht verharmlosen. Aber die aktuelle Vorschrift erweise sich in der Praxis als schwierig umzusetzen.

Auch die vorberatende Kommission war gegen ein Alkoholausschanks-Verbots an Betrunkene. Kommissionspräsident Rainer Leemann (FDP) sagte, die Suchtprävention sei zwar sehr wichtig. «Aber das müssen wir nicht im Gastgewerbegesetz tun.»

Gesetzliche Hürden und politische Meinungen

Manuela Käch (Mitte) hielt fest, die aktuelle Regelung sei sehr schwierig zu kontrollieren. «Wir bagatellisieren das Problem nicht. Aber es ist scheinheilig, durch dieses Gesetz Lösungen in der Suchtproblematik zu versprechen». Lieber soll in die Suchtprävention investiert werden.

Der SVP-Sprecher sagte, das Gesetz sei «ein toter Buchstabe» und werde heute gar nicht angewendet. «Wir sollten das Gesetz entschlacken.» Auch die FDP, welche die Motion einst eingereicht hatte, sprach sich für die Abschaffung des Verbots aus.

Manuela Käch
Die derzeitige Regelung sei sehr schwer zu kontrollieren, sagte Manuela Käch (Mitte). - Die Mitte

Chancenlos waren die Argumente der Ratslinken, die sich für das Verbot aussprachen. So sagte Julia Küng (Alternative – Die Grünen, kurz ALG), dass die Schattenseiten des Alkoholkonsums oft unterschätzt werden. 250'000 Menschen würden jährlich daran sterben, sagte sie.

Zudem biete das aktuelle Gesetz sehr wohl eine präventive Funktion.

Die Debatte geht weiter

Auch Drin Alaj (SP) wollte das Alkoholausschanks-Verbot an Betrunkene nicht aufheben. Der Schutz der Bürger müsse oberste Priorität haben. Experten würden vor den Folgen des Alkoholmissbrauchs warnen. «Die Eigenverantwortung reicht nicht aus», sagte er.

Den Antrag der SP und der ALG, auf die Streichung des Verbots zu verzichten, lehnte der Kantonsrat letztlich mit 48 zu 17 Stimmen ab. Ferner wurde im Kantonsrat auch diskutiert, ob Alkohol mittels öffentlich zugänglicher Automaten verkauft werden darf oder nicht.

Die vorberatende Kommission wollte das bestehende Verbot aufheben, benso wie Regierung.

Schlussabstimmung in Sicht

Eine klare Mehrheit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte sah es gleich und lehnte das Verbot mit 52 Ja zu 14 Nein-Stimmen ab. Die Schlussabstimmung zur Teilreform des Gastgewerbegesetzes findet nach der zweiten Lesung in der Oktobersession statt.

Wenn das Referendum nicht ergriffen wird, soll die Teilrevision im Februar 2025 in Kraft treten.

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