Kanton St. Gallen hebt Feuer- und Feuerwerksverbot teilweise auf
Die Waldbrandgefahr hat sich im Kanton St. Gallen deutlich reduziert. Deshalb wird das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot teilweise aufgehoben. Im Wald und in dessen Nähe bleiben Feuer verboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage hätten die Waldbrandgefahr so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per Samstag, 22. August 2026, aufgehoben werde, schreibt der Kanton am Freitag in einer Mitteilung.
Weiterhin verboten bleiben laut Kanton Feuer und Feuerwerke im Wald und in der Nähe des Waldes im Abstand von weniger als 200 Metern.
Die Gemeinden könnten – je nach regionaler Situation – allerdings lokale Feuerverbote erlassen, heisst es weiter. Der Fachstab Trockenheit verfolge die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung seien Einschränkungen auch wieder möglich.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton St. Gallen galt seit dem 17. Juli. Es war notwendig geworden, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war. Etwas früher am Freitag hatten bereits der Thurgau und am Mittwoch Appenzell Ausserrhoden die Feuerverbote gelockert.










