Kanton Solothurn hält an seiner 37-jährigen Verfassung fest
Der Solothurner Kantonsrat hat sich gegen die Totalrevision der Verfassung ausgesprochen. Die heutige Verfassung stammt aus dem Jahr 1986 und ist seit 1988 in Kraft.

Der Kanton Solothurn wird sich keine neue Verfassung geben. Der Kantonsrat sprach sich am Dienstag mit 72 Ja- zu 19 Neinstimmen bei zwei Enthaltungen klar gegen einen Auftrag von SP und Junger SP aus.
Die Fraktion hatte verlangt, eine Totalrevision der Kantonsverfassung einzuleiten. Die heutige Verfassung stammt aus dem Jahr 1986 und ist seit 1988 in Kraft.
Nach Ansicht der SP und der Jungen SP habe sich die Gesellschaft seither stark verändert – etwa durch Digitalisierung, Klimawandel und neue soziale Fragen. Jede Generation solle die Möglichkeit haben, über die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens neu zu diskutieren.
Aktualität durch Teilrevisionen
Der Regierungsrat hielt dagegen, dass die geltende Verfassung weiterhin modern, verständlich und tragfähig sei. Sie sei seit 1988 insgesamt 27 Mal teilrevidiert worden – etwa mit der Senkung des Stimmrechtsalters, der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips oder der Förderung erneuerbarer Energien.
Damit bleibe sie aktuell, ohne dass ein Flickwerk entstanden sei. Auch neue Themen könnten problemlos über Teilrevisionen integriert werden. Der Kantonsrat sprach sich mehrheitlich für die Beibehaltung der bisherigen Verfassung aus.