Kanton Schwyz soll für durch Schwäne verursachte Schäden aufkommen
Der Regierungsrat zeigt sich bereit, Schwyzer Landwirte künftig für Schäden durch Höckerschwäne oder Graugänse zu entschädigen.

Verursachen Höckerschwäne oder Graugänse im Kanton Schwyz Schäden an Wiesen, können Landwirte bald auf eine Entschädigung hoffen. Der Regierungsrat ist bereit, eine entsprechende Forderung aus dem Kantonsrat umzusetzen.
Thomas von Euw (SVP) stört sich daran, dass nur Schäden von jagdbaren Tieren entschädigt werden. Es sei nicht verständlich, wieso der Kanton für einen Schaden aufkomme, der von einem Hirsch verursacht werde, nicht aber für einen Schaden, für den Graugänse oder Schwäne verantwortlich seien.
Er verlangt deswegen mit einer Motion vom Regierungsrat eine Vorlage, welche dies ändert.
Dem Regierungsrat geht die Forderung, die Entschädigung grundsätzlich auf nicht jagdbare Tiere auszuweiten, zu weit. Es müssten dann auch Mäuse- oder Insektenschäden vergütet werden gibt er zu bedenken. Gegen solche Schäden gebe es aber etablierte Präventionsmassnahmen.
Der Regierungsrat will deswegen die Ausweitung der Entschädigung auf die vom Motionären ins Spiel gebrachten Höckerschwäne und Graugänse beschränken. Diese hätten sich in den letzten Jahren stark vermehrt.
Die Auswirkungen der Vogelvermehrung
Gemäss Regierung gibt es deswegen mehr Schäden, weil diese Vögel Mähwiesen zertrampeln, abgrasen oder verkoten. Höckerschwänen und Graugänsen sei mit Vergrämung oder Prävention, vor allem in Naturschutzgebieten, aber kaum beizukommen.
Der Regierungsrat ist deswegen bereit, die kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung entsprechend anzupassen. Eine Gesetzesänderung stuft er als nicht notwendig ein.
Er beantragt dem Kantonsrat deswegen, die Motion nur in der abgeschwächten Form des Postulats erheblich zu erklären.