Erschliessung Bahnhof Goldau – Verwaltungsbeschwerde abgewiesen
Die Groberschliessung für die Bahnhof-Süd-Areale in Goldau ist einen Schritt weiter. Eine Verwaltungsbeschwerde gegen das Rodungsgesuch wurde klar abgewiesen.

Wie der Gemeinderat Arth vergangenes Jahr mehrfach informierte, musste das Auflageverfahren des Teilnutzungsplans und des Rodungsgesuchs «Schuttweg / Campus» wegen eines fehlerhaften Lärmgutachtens wiederholt werden.
Die Groberschliessung via Schuttweg ermöglicht die Entwicklung der Bahnhof Süd-Areale und die Erweiterung der kantonalen Schulen.
Verwaltungsbeschwerde abgewiesen: Lärmgutachten fachlich korrekt
Gegen die Änderungen des Teilnutzungsplans sind nach der erneuten Auflage keine Einsprachen eingegangen. Hingegen wurde gegen das Rodungsgesuch Beschwerde erhoben, dies mit der Begründung, das von einem namhaften Gutachter neu erstellte Lärmgutachten sei nicht seriös.
Das zuständige kantonale Amt für Wald & Natur erachtete diese Begründung als haltlos und wies die Einsprache im August 2024 vollumfänglich ab. Dagegen hat die Schumett Immobilen AG im September 2024 beim Regierungsrat wiederum Verwaltungsbeschwerde erhoben.
Der Regierungsrat hat nun am 1. Juli 2025 diese Verwaltungsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Das Lärmgutachten sei fachlich völlig korrekt. Weder für den Beschwerdeführer noch für andere Anstösser entstehen übermässige Lärmbelastungen.
Klage beim Verwaltungsgericht noch möglich
Die Beschwerdeführerin kann innert 20 Tagen noch kostenpflichtig Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Der Gemeinderat hofft jedoch, dass er die Teilzonenplanänderung Bahnhof Süd und Teilnutzungsplanänderung Schuttweg (inklusive Ausgabenbewilligung für den Bau) spätestens Ende 2025 der Gemeindeversammlung und Anfang 2026 der Urnenabstimmung unterbreiten kann.