Kanton Schaffhausen regelt die Transparenz in der Politik neu
Der Schaffhauser Regierungsrat hat die neue Transparenzverordnung verabschiedet. Ab dem 1. Juli müssen Parteien und Komitees ihre Finanzen offenlegen.

Politische Kampagnen ab einem Budget von 3000 Franken unterliegen künftig der Offenlegungspflicht, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die Verordnung konkretisiert die vom Volk angenommenen Transparenzinitiativen.
Neben der Kampagnenfinanzierung müssen auch die Interessenbindungen von Kandidierenden für öffentliche Ämter offengelegt werden. Die Regeln gelten für den Kanton sowie für die fünf grössten Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern. Dazu gehören Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen, Beringen und Stein am Rhein.
Der Verordnung ging ein langes Hickhack voraus. Bürgerliche Gegner hatten im Kantonsrat versucht, die Transparenzinitiative auszuhebeln, indem sie einen abgeschwächten Gegenvorschlag einbrachten.
Nach einer Beschwerde der Initianten pfiff das Bundesgericht die Gegner jedoch zurück. Im November 2024 gelangten schliesslich beide Vorlagen gleichzeitig zur Abstimmung. Mit der neuen Verordnung setzt die Regierung die Vorgaben nun definitiv um.
Die Offenlegungspflicht für Kampagnen greift erstmals bei der Volksabstimmung vom 29. November 2026. Die Parteifinanzierung muss ab dem Kalenderjahr 2027 deklariert werden.
Für die Eingaben stellt der Kanton ein digitales Tool bereit. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Bussen von bis zu 10'000 Franken. Zudem sind Spenden an fehlbare Parteien steuerlich nicht mehr abzugsfähig.






