Kanton lehnt Asyl für Afghane trotz Kochlehre in Bern ab
Ein junger Geflüchteter muss seine Kochlehre abbrechen. Dies teilt der Berner Regierungsrat mit; der Kanton müsse den Bundesentscheid korrekt umsetzen.

Das Wichtigste in Kürze
- In Bern muss ein Geflüchteter aus Afghanistan seine Kochlehre abbrechen.
- Der Arbeitgeber «Le Beizli» wehrte sich, vergeblich.
- Der Regierungsrat müsse den Bundesentscheid umsetzen, teilt der Kanton mit.
Omar* ist seit 2016 in der Schweiz und hat im Sommer 2020 eine Kochlehre im «Le Beizli» in Bern begonnen. Sein Asylgesuch wurde im 2019 abgelehnt, am 1. Januar 2021 ist die Ausreisefrist abgelaufen. Nun müsste der Afghane seine Lehre abbrechen und ausreisen.

Sein Arbeitgeber protestierte und schrieb dem Berner Regierungsrat einen Brief. Zudem wurde eine Petition aufgeschaltet, welche schon von 9500 Personen unterschrieben wurde. Für «Le Beizli» ist der Entscheid der Migrationsbehörde nicht nachvollziehbar. Eine Rückkehr nach Afghanistan sei für Omar äusserst gefährlich, schreibt das Restaurant.
Kanton muss Bundesrecht umsetzen
Doch die Kantonsregierung kann nichts machen: Sie müsse den Bundesentscheid korrekt ausführen, teilt der Regierungsrat mit. Dies bestätigt auch Philippe Müller, Sicherheitsdirektor und Berner Regierungsrat: «In unserem demokratischen Rechtsstaat sind wir verpflichtet, Bundesgesetze und Bundesentscheide umzusetzen.»

Der Fall von Omar habe aber viel Unterstützung erhalten: «Wir haben viele Briefe erhalten, nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch von anderen.» Darin sei der Regierungsrat gebeten worden, Omar seine Lehre fertig machen zu lassen.
Jedoch habe Omar bereits nach dem Rückweisungsentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) seine Lehre begonnen. Der Bund schreibt vor, dass die Ausreisepflicht um maximal sechs Monate verlängert werden kann; Bedingung wäre, dass eine Lehre in diesem Zeitrahmen beendet werden kann. Für Omar ist und war das nicht der Fall.

Auch für einen Härtefall qualifiziert der Asylbewerber nicht. Da seien die Kriterien viel strenger und schwer zu erfüllen, teilt Müller mit. «Die Schweiz nimmt nur Menschen auf, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden.» Das SEM habe Omar als nicht gefährdet erachtet.
Wie es jetzt für den Geflüchteten weitergeht, ist geregelt. Er komme in ein Nothilfezentrum, dann folge ein Ausreisegespräch. Da seien die kantonalen Behörden auch involviert. «Er wird die Schweiz verlassen müssen», erklärt Müller.
*Name geändert