Kanton Freiburg will Brandschutz-Prävention in Gaststätten stärken
Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana Anfang Jahr will der Kanton Freiburg die Präventionsmassnahmen im Brandschutz für Gaststätten verstärken. Ein generelles Verbot von Feuerwerk mit sehr geringem Risiko in Gaststätten hält der Staatsrat für unverhältnismässig.

Damit sind etwa Tischbomben oder Wunderkerzen der Kategorie F1 mit sehr geringem Risiko und vernachlässigbarem Schallpegel gemeint. In Bezug auf Feuerwerkskörper erinnert der Staatsrat in einer Mitteilung vom Mittwoch an die einschlägigen Bundesvorschriften.
Derzeit laufen im Kanton Freiburg laut Staatsrat Gespräche mit dem Arbeitgeberverband für die Restauration und Hotellerie des Kantons Freiburg «GastroFribourg» im Hinblick auf eine Branchenempfehlung.
Der Staatsrat hat Anfang Januar eine Bestandesaufnahme zum Thema Brandschutz in öffentlichen Gaststätten gemacht. Der rechtliche Rahmen weise keine Lücken auf und sei dem aktuellen Wissensstand angepasst, heisst es in der Mitteilung dazu.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden im Juli 2018 müssen alle Freiburger Gemeinden über eine kommunale Brandschutzfachperson verfügen.
Das Risiko, dass Gemeinden die Massnahmen unterschiedlich umsetzen, bestehe jedoch. Diesem Punkt gelte es besondere Aufmerksamkeit zu schenken, hält der Staatsrat fest.
Mehr Gaststättenkontrollen hält die Kantonsregierung nicht für wünschenswert, wie sie in ihrer Mitteilung festhält. Stattdessen sollen insbesondere Kommunikations- und Präventionsmassnahmen wie Beratungen und Schulungen oder Informationskampagnen und -veranstaltungen umgesetzt werden.
Bei einem Brand in einer Bar sind in der Nacht auf Neujahr in Crans-Montana VS 40 Personen ums Leben gekommen und weit über hundert verletzt worden. Der Brand entstand mutmasslich durch Abbrennen von Wunderkerzen.






