Kanton Bern führt neues Cybersicherheitsgesetz im November ein
Der Berner Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes über die Informations- und Cybersicherheit (ICSG) auf den 1. November beschlossen. Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung ergänzen das revidierte Datenschutzgesetz (IDSV), das im Kanton seit Anfang September in Kraft ist.

Die neuen Bestimmungen regeln den Schutz von Informationen und Personendaten durch die Behörden sowie den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. So müssen die Dienststellen künftig Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle innert 24 Stunden melden. Sind Personendaten betroffen, gilt eine Frist von 72 Stunden, wie der Regierungsrat am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb.
Im Zentrum des ICSG und IDSV steht ein abgestuftes Verfahren für Informatikmittel. Je nach Schutzbedarf reichen dabei einheitliche Mindestmassnahmen aus oder es wird ein detailliertes Sicherheits- und Datenschutzkonzept verlangt. Informationen klassifiziert der Kanton nur dann als «intern», «vertraulich» oder «geheim», wenn eine unberechtigte Kenntnisnahme seine Interessen gefährdet.
Für Gemeinden, Landeskirchen und weitere Träger öffentlicher Aufgaben gelten lediglich die Grundsätze der Datensicherheit gemäss ICSG. Sie müssen eigene Informationen nicht klassifizieren. Weitergehende Vorgaben müssen sie nur umsetzen, wenn sie mit Applikationen des Kantons oder des Bundes arbeiten.
Für die Umsetzung der neuen Regeln auf Kantonsebene gelten Übergangsfristen von zwei bis drei Jahren.






