Kanton Aargau sieht Sicherheit rund um Asylunterkünfte als ruhig an
Die Sicherheitslage rund um die kantonalen Asylunterkünfte im Aargau ist laut einem Analysebericht insgesamt gut.

Das Sicherheitsgefühl im Umfeld der kantonalen Asylunterunterkünfte mit mehr als 20 Bewohnenden ist laut eines Analyseberichts des Kantons Aargau insgesamt gut. Kritik gibt es etwa wegen Lärmbelastung und Littering. Der Kanton will im Einzelfall nachbessern.
Die Auslegeordnung zeige, dass die Sicherheitslage im Umfeld der kantonalen Unterkünfte ruhig sei, heisst es im am Freitag veröffentlichten 36-seitigen Analysebericht. Die Gemeinderäte und Anwohnervertretungen in Begleitgruppen von kantonalen Unterkünften seien überwiegend zufrieden mit dem Betrieb der Unterkünfte.
Aus der Situationsanalyse liessen sich keine flächendeckenden Probleme ableiten. Diese zeige auf, dass die bestehenden Massnahmen des Kantons bereits ein breites Spektrum der Faktoren abdeckten, die sich gemäss Studien positiv auf das Sicherheitsgefühl auswirkten.
Insgesamt bestehen im Aargau 45 kantonale Unterkünfte mit mehr als 20 Wohnplätzen. Davon sind sieben unterirdische Notunterkünfte. Rund 3600 Menschen leben in den kantonalen Unterkünften.
Kantonspolizei: Umfeld der Unterkünfte «nicht problembehaftet»
Auch aus Sicht der Kantonspolizei sei das unmittelbare Umfeld der kantonalen Unterkünfte «nicht problembehaftet», geht aus dem Bericht hervor. Es bestehe kein Bedarf an zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen. Der 36-seitige Analysebericht geht auf einen vom Kantonsparlament überwiesenen SVP-Vorstoss zurück.
Das Departement Gesundheit und Soziales beurteilt den Handlungsbedarf nach eigenen Angaben «als gering». Vereinzelt hätten die Anwohnervertretungen und Gemeinderäte in einer Befragung punktuelle Probleme wie Lärmbelastung, Littering oder das Bedürfnis nach mehr Information angesprochen.
Der Kanton will daher den regelmässigen Kontakt zwischen Gemeinden und Unterkunftsleitungen ausbauen. Gemeinden ohne bestehende Begleitgruppe sollen sich mindestens einmal pro Jahr zu einer Sitzung treffen.
Im Bericht wird zudem ausgeführt, dass ein generelles Rayon-Verbot für die in den Unterkünften lebenden Mensch rechtlich nicht zulässig ist. Ein pauschales Rayon, das ausschliesslich wegen der Herkunft (Asyl‐/ Flüchtlingsstatus) angelegt wird, wäre verfassungswidrig, wie es im Bericht heisst.
Keine eigenständige Rechtsgrundlage für Aufenthaltsregelungen
Der Kanton dürfe keine eigenständige Rechtsgrundlage schaffen, die das Aufenthalts‐ oder Bewegungsrecht von Asylsuchenden regle. Der Kanton könne nur im Einzelfall nach Vorliegen eines Polizeiberichts ein Rayon für eine bestimmte Person anordnen.






