Interlaken informiert quartalsweise über Zweitwohnungsanteil

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Gemeinde Interlaken will künftig Quartalszahlen zum Zweitwohnungsanteil veröffentlichen und so Transparenz für die Bevölkerung herstellen. Als Tourismushotspot lebt Interlaken von seinen Gästen. Doch zunehmend kämpft die Bevölkerung auch mit den Schattenseiten des Booms.

In Interlaken wird die Zweitwohnungsthematik intensiv diskutiert. Die Bevölkerung ächzt unter den Schattenseiten der Plattform-Vermietungen im Internet. (Symbolbild)
In Interlaken wird die Zweitwohnungsthematik intensiv diskutiert. Die Bevölkerung ächzt unter den Schattenseiten der Plattform-Vermietungen im Internet. (Symbolbild) - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Insbesondere Internetplattformen wie Airbnb erleichtern heute die kurzfristige Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung. Die Folge: Für Einheimische wird bezahlbarer Wohnraum knapp. Klagen über Lärm, Abfall und andere Unannehmlichkeiten nehmen zu.

Die Gemeinde nehme die Stimmung in der Bevölkerung ernst, schreibt diese in einer Mitteilung vom Donnerstag. In Interlaken und Nachbargemeinden wurden Gemeindeinitiativen eingereicht, um Wohnraum zu schützen und Plattformen wie Airbnb zu regulieren. In Interlaken ist die Initiative aufgrund eines Beschwerdeverfahrens noch hängig. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um weitere Massnahmen im Baureglement zu prüfen.

Der Anteil an Zweitwohnungen liegt in Interlaken aktuell bei 14,9 Prozent, wie die Gemeinde mitteilte. Bei der Baupolizei seien momentan 38 Verfahren rund um die touristische Nutzung von Wohnungen in Bearbeitung.

Die Gemeinde hat im Zentrum und in den Mischzonen seit 2021 einen Erstwohnungsanteil eingeführt. Für das Zentrum wurde der Wert mit 25 Prozent tiefer angesetzt als für die Mischzonen mit 50 Prozent. Das Zentrum müsse den grössten Teil der gewerblichen und touristischen Nutzung aufnehmen, so die Begründung der Gemeinde. Diese Bestimmungen gelten aber nur für Neu- und Erweiterungsbauten.

Für die Wohnzonen gilt ein Verbot kurzzeitiger Vermietungen. Um Störungen durch häufige Gästewechsel zu vermeiden, ist es Privaten untersagt, ihre Räumlichkeiten für weniger als drei aufeinanderfolgende Nächte zu vermieten.

Zulässig bleibt die kurzzeitige Vermietung von einem oder mehreren Zimmern einer vom Vermieter bewohnten Wohnung, ebenso wie die kurzzeitige Vermietung durch einen zugelassenen Beherbergungsbetrieb. Die Bestimmung gilt sowohl für bestehende als auch für neue Wohnungen.

Weiter muss die Gemeinde ein Gebäude- und Wohnungsregister mit Nutzungsarten nachführen. Das bedeutet, dass alle Gebäude und Wohnungen überprüft werden, um unter anderem auch widerrechtlich genutzte Plattformwohnungen aufzudecken.

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Kommentare

User #3596 (nicht angemeldet)

Kranke Schweiz: die "Alten" will man aus ihren Wohnungen und Häuser schmeissen, aber es gibt in der Schweiz zuhauf Zweitwohnungen, die praktisch das ganze Jahr leer stehen. Andererseits ist eine Begrenzung der Zuwanderung dringend angesagt, dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass immer mehr Schweizer Fachkräfte ihre Stellen verlieren, weil immer mehr Betriebe ins Ausland ausgelagert werden. Hallo Politik, fertig schlafen, tut endlich etwas.

User #1168 (nicht angemeldet)

Die Zahlen stimmen nicht. Dass wegen Einsprachen eine Abstimmung nicht stattfinden kann ist eine Sauerei. Eure ach so schönen Worte könnt ihr euch sparen, hier oben bestimmt die Kohle.

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