Im Kanton St. Gallen sollen einige Stipendien erhöht werden

Das St. Galler Stipendiengesetz wird überarbeitet. Nach dem Vorschlag der Regierung würden die Ausgaben um 2,5 bis 3 Millionen jährlich steigen. Die vorberatende Kommission verlangt aber Anpassungen. Unter anderem will sie einen Mix von Stipendien und Darlehen einführen.

Im Kanton St. Gallen wird das Stipendiengesetz überarbeitet. Entscheiden wird der Kantonsrat im September. (Archivbild)
Im Kanton St. Gallen wird das Stipendiengesetz überarbeitet. Entscheiden wird der Kantonsrat im September. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Bei der Überarbeitung des noch aus dem Jahr 1968 stammenden Gesetzes werde «bewusst auf neue Leistungen oder auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Stipendienrechts verzichtet», schrieb die Regierung zu ihrer Vorlage.

Einige der bisherigen Leistungen sollen aber verbessert werden. Künftig werden im Kanton St. Gallen mehr Personen in Ausbildung Stipendien erhalten. Und die Beträge fallen im Durchschnitt höher aus als heute. Der Vorschlag enthält auch gezielte Vereinfachungen. Auf einen Zins für Studiendarlehen soll künftig verzichtet werden. Die Regierung will auch die Rückzahlungsphase verkürzen.

Eine weitere Neuerung: Der anrechenbare Elternbeitrag wird bei Personen mit tiefen Einkommen reduziert. Neu soll in bestimmten Fällen die Anrechnung der finanziellen Verhältnisse der Eltern reduziert werden. Diese Anpassung ist allerdings beschränkt auf Personen in Ausbildung, die mindestens 25 Jahre alt sind und vor Beginn der Ausbildung wirtschaftlich unabhängig waren.

Unter dem Strich werden die Änderungen Mehrausgaben verursachen. Die Regierung rechnet mit 2,5 bis 3 Millionen Franken pro Jahr. Sie entstünden nicht unmittelbar durch den Gesetzeswurf, sondern wegen der Anpassung von Verordnungen. Diese seien notwendig, weil sonst die Vorgaben des Stipendienkonkordats – St. Gallen ist seit 2024 Mitglied – «mittelfristig nicht mehr gewährleistet wären», heisst es in der Botschaft.

Die vorberatende Kommission unterstützt zwar die Stossrichtung, verlangt aber verschiedene Anpassungen. Für Ausbildungen auf Tertiärstufe sollen nicht mehr grundsätzlich Stipendien für die Erstausbildung ausgerichtet werden. Künftig müssten «zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags als Stipendium und ein Drittel als Studiendarlehen gewährt werden».

Die Kommission fordert, dass unrechtmässig erlangte und verwendete Stipendien «konsequent in jedem Fall» zurückgefordert werden. Als Gründe für eine Rückzahlung nennt sie «unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben» der Empfängerin oder des Empfängers oder eine zweckwidrige Verwendung der Stipendien .

Ein weiterer Grund für eine Rückforderung aus Sicht der Kommission: Falls «die Aus- oder Weiterbildung wegen groben Verschuldens» der Empfängerin oder des Empfängers abgebrochen werden muss.

Verzichten möchte sie hingegen auf eine Stipendienkommission, die das zuständige Departement als Fachkommission beim Vollzug des Gesetzes unterstützen soll. Das entsprechende Fachwissen werde durch das Departement selbst hinreichend abgedeckt, lautet das Argument.

Für weitere Anträge aus der Kommission, in denen eine Einschränkung der beitragsberechtigten Personen oder eine Verzinsung von Studiendarlehen gefordert wurde, habe es jeweils keine Mehrheiten gegeben.

Das überarbeitete Stipendiengesetz wird vom Kantonsrat in erster Lesung in der Herbstsession im September beraten und dann voraussichtlich in der Wintersession definitiv beschlossen.

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