Im Kanton St. Gallen fehlen Regelungen für Hofläden

Nach dem Nein zum Ladenschlussgesetz herrscht in St. Gallen Unklarheit über die Regelung von neuen Selbstbedienungsangeboten.

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Im Kanton St. Gallen fehlen Regelungen für Hofläden. - keystone

Im Kanton St. Gallen ist nach dem Nein zum Ladenschlussgesetz vom 18. Mai die Situation von neuen Selbstbedienungsangeboten nicht klar geregelt. Kantonsrätinnen und Kantonsräte aller vier Fraktionen verlangen deshalb einen Gesetzesnachtrag.

Während der Covid-19-Pandemie ist im Kanton St. Gallen das Angebot von unbedienten Hofläden stark ausgebaut worden. Es handle sich teilweise um eigentliche Verkaufslokale mit bargeldloser Bezahlung, hielt die Regierung in ihrer Vorlage zum Ladenschlussgesetz fest.

Bei einigen gebe es sogar eine elektronische Zutrittsregelung. Parallel dazu bieten Grossverteiler neue, unbediente Verkaufscontainer an.

Im St.Galler Stadtquartier Riethüsli wurde beispielsweise ein Teo der Migros eröffnet. Personal hat es dort nicht. Die Einkäufe müssen selber gescannt werden, bezahlt wird mit Karte oder Twint.

Gesetze und Auswirkungen auf den Betrieb

Personal zum Reinigen des Lokals und zum Auffüllen der Regale werde nur während der zulässigen Arbeitszeiten eingesetzt, erklärte die Regierung. Die Überwachung in den Nachtstunden und am Sonntag nehme Sicherheitspersonal wahr.

Bisher unterstanden aber Hofläden wie auch Selbstbedienungscontainer dem kantonalen Ladenschlussgesetz, sobald es dabei um «räumlich abgeschlossene Verkaufslokale» ging. Danach können sie bis zu einer bestimmten Verkaufsfläche mit erweiterten Öffnungszeiten nur bis 22 Uhr geöffnet haben.

Die Auswirkungen zeigten sich beispielsweise beim Teo der Migros in St.Gallen. Der Selbstbedienungsladen wird wegen der kantonalen Vorschriften um 22 Uhr geschlossen.

Die beiden anderen Teo in der Ostschweiz, in den Thurgauer Gemeinden Bürglen und Scherzingen, sind hingegen rund um die Uhr geöffnet.

Vorstoss für Gesetzesänderung

Die Einschränkung wollte die Regierung streichen – allerdings mit einer separaten Gesetzesänderung. Eine schnellere Umsetzung verlangte die vorberatende Kommission, die für die Abstimmungsvorlage eine zusätzliche Bestimmung durchsetzte.

Darin steht, dass «Selbstbedienungsläden ohne Personal» explizit nicht mehr dem Ladenschlussgesetz unterstehen. Mit dem Nein an der Urne wurde diese Anpassung aber hinfällig.

Mit einer Motion wollen nun Kantonsrätinnen und Kantonsräte von FDP, Mitte-EVP,SP-Grüne-GLP und SVP «die gewisse Rechtsunsicherheit» beseitigen – auch um bereits anberaumte Gerichtsverfahren zu vermeiden, wie es im Vorstoss heisst.

Die Forderung: Die Regierung solle mit einer Gesetzesänderung «die bisher gelebte Praxis» festhalten. Hofläden und die neuen Selbstbedienungsangebote der Grossverteiler wären damit vom Ladenschlussgesetz nicht mehr betroffen.

Die Motion wird in einer der kommenden Sessionen behandelt.

Kommentare

User #2489 (nicht angemeldet)

Ein Mangel an Regulierungen ist das mit Abstand BESTE, was diesen Läden passieren kann.

User #2370 (nicht angemeldet)

Regulierungen bis zum Abwinken. Damit man auch den Allerlezten ans Gängelband nehmen kann.

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