Das Verwaltungsgericht pfeift das Zürcher Migrationsamt zurück. Es muss bei der angeordneten Ausschaffung einer 45-jährigen Serbin über die Bücher, weil es die Vorwürfe zu häuslicher Gewalt nicht richtig abgeklärt habe. So bestehe das Risiko, dass Gewaltopfer in schlechten Beziehungen verbleiben, aus Angst vor Ausschaffung.
Migrationsamt Zürich
Das Migrationsamt des Kantons Zürich, aufgenommen am Dienstag, 4. Mai 2010. - Keystone

Das Verwaltungsgericht wies das Migrationsamt, respektive die Sicherheitsdirektion, dazu an, den Fall der Serbin noch einmal aufzurollen. Der Frau sei das rechtliche Gehör verwehrt worden, schreibt das Gericht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil.

Die 45-jährige Putzfrau hatte argumentiert, dass sie in ihrer Ehe mit einem Italiener so brutal geschlagen worden sei, dass sie «am ganzen Körper blaue Flecken» gehabt habe. Zudem sei sie ständig von ihm überwacht worden. Deshalb habe sie sich scheiden lassen.

Diese Scheidung war schliesslich der Grund, weshalb sie ausgeschafft werden sollte. Denn die Ehe zum Italiener dauerte weniger als drei Jahre. Das Migrationsamt kam zum Schluss, dass ihr deshalb keine Aufenthaltsbewilligung mehr erteilt werden soll.

Gemäss Bundesgericht kann die Aufenthaltsbewilligung bei einer Scheidung von einem EU/Efta-Bürger allerdings verlängert werden, sofern wichtige persönliche Gründe vorliegen. Häusliche Gewalt wäre ein solcher wichtiger persönlicher Grund.

Ein Opfer von häuslicher Gewalt dürfe nicht vor das Dilemma gestellt werden, sich zwischen Zwangssituation, also Ehe, und Ausschaffung entscheiden zu müssen, schreibt das Verwaltungsgericht. So bleibe die betroffene Person von ihrem gewalttätigen Gatten abhängig.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes sind die Schilderungen der Frau zwar nicht sehr detailliert, aber doch genügend aussagekräftig. Das Migrationsamt habe die Gewalt aber zum vornherein verneint. Nun muss sich das Amt doch noch mit den Vorwürfen befassen.

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