Haslimann (SVP Zug): «Stimmrecht braucht Entscheidungsfähigkeit»

Alexander Haslimann
Alexander Haslimann

Region Zug,

SVP-Kantonsrat Alexander Haslimann lehnt ab, dass Menschen mit einer ausgeprägten geistigen Beeinträchtigung Stimm- und Wahlrecht erhalten. Ein Gastbeitrag.

Alexander Haslimann SVP
Alexander Haslimann ist Kantonsrat von Zug und Präsident der SVP Risch-Rotkreuz. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 30. November stimmt der Kanton Zug über eine Änderung der Kantonsverfassung ab.
  • Alexander Haslimann, SVP-Kantonsrat, lehnt die geplante Stimm- und Wahlrechtsänderung ab.
  • Politische Rechte setzten zwingend voraus, dass jemand diese Rechte selbst ausüben könne.

Am 30. November stimmt der Kanton Zug über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Neu sollen Menschen mit einer ausgeprägten geistigen Beeinträchtigung Stimm- und Wahlrecht erhalten.

Stimm- und Wahlrecht
Das Stimm- und Wahlrecht soll im Kanton Zug auf Menschen mit geistiger Behinderung oder einem Beistand ausgeweitet werden. - keystone

Ich halte das für falsch – nicht aus mangelnder Inklusion, sondern aus Respekt vor unserem politischen System und dem Prinzip der Entscheidungsfähigkeit.

Es geht um die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie

Politische Rechte setzen voraus, dass jemand die Tragweite eines Entscheids versteht, Argumente abwägen kann und eigenständig urteilsfähig ist. Genau diese Urteilsfähigkeit ist bei schweren geistigen Beeinträchtigungen per definitionem nicht gegeben.

Wer im Alltag rechtlich geschützt werden muss, weil er seine eigenen Interessen nicht ausreichend wahrnehmen kann, dem tut man keinen Gefallen, wenn man ihm politische Verantwortung überträgt, die er faktisch nicht ausüben kann.

Sonderschule
Politische Rechte setzten voraus, dass jemand eigenständig urteilsfähig sei. Genau dies sei gemäss Alexander Haslimann bei schweren geistigen Beeinträchtigungen nicht gegeben. (Symbolbild) - keystone

Es geht nicht um Ausgrenzung. Es geht auch nicht darum, einer Minderheit etwas vorzuenthalten. Es geht um gesunden Menschenverstand und um die Glaubwürdigkeit unserer direkten Demokratie.

Politische Rechte setzen voraus, dass man diese selbst ausüben kann

Die politische Stimme ist ein starkes Instrument. Sie gehört in die Hände von Menschen, die ihre Entscheidungen eigenständig treffen können – nicht in die Hände von gesetzlichen Vertretungen oder Betreuungspersonen, die am Ende faktisch für sie abstimmen würden.

Findest du, dass Menschen mit einer ausgeprägten geistigen Beeinträchtigung Stimm- und Wahlrecht erhalten sollten?

Inklusion heisst: Teilhabe, Unterstützung, Respekt. Aber politische Rechte setzen zwingend voraus, dass jemand diese Rechte selbst ausüben kann. Genau das ist hier nicht gegeben. Darum stimme ich am 30. November klar Nein.

Zum Autor

Alexander Haslimann (*1974) lebt in Rotkreuz ZG und ist Solution Manager Marketing & Campaign Management. Er ist Zuger Kantonsrat und Präsident der SVP Risch-Rotkreuz.

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Kommentare

User #3825 (nicht angemeldet)

Was für eine Argumentation! Wieviele Leute an der Urne verstehen das Abstimmungsthema nur halb oder gar nicht? Wieso lässt man die abstimmen? Wer überprüft diese Fähigkeit jeweils? Umgekehrt könnte 1/4 der arbeitenden Bevölkerung wohl kompetent ihre Stimme abgeben, werden aber nicht an die Urne gelassen, weil den Intelligenztest Einbürgerung nicht gemacht haben. So ist der Kommentar von Haslimann sowieso einfach nur daneben.

User #4929 (nicht angemeldet)

Ich kenne ein paar Boomer, die den Stimmzettel ihrer Eltern aus dem Heim mitnehmen. Dem Heimbewohner ist es egal, das Kind stimmt schon richtig ab. Heisst es dann.

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