Feuerwerk

Glarus verbietet Höhenfeuer und Feuerwerk

Keystone-SDA Regional
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Glarus,

Der Kanton Glarus hat bekanntgegeben, dass das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk sowie zum Entzünden von Höhenfeuern über den 1. August bestehen bleibt. Das absolute Feuerverbot im Kanton bleibt ebenfalls weiterhin in Kraft.

Solche Bilder soll es am 1. August in Glarus aufgrund der anhaltenden Trockenheit nicht geben. (Symbolbild)
Solche Bilder soll es am 1. August in Glarus aufgrund der anhaltenden Trockenheit nicht geben. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/SINA SCHULDT

Die am Wochenende gefallenen Niederschläge seien zu gering ausgefallen, begründet der Kanton Glarus das Verbot in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Das am 16. Juli erlassene Feuerverbot im Freien gilt deshalb weiterhin. Dieses umfasst ein Verbot von Kohle- und Einweggrills, das Feuern in Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerk, Höhenfeuer und das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Gas- und Elektrogrills dürfen auf nicht brennbarem Untergrund weiterhin verwendet werden – allerdings nur mit einem Abstand von mindestens 50 Meter zum Wald.

Für nächste Woche seien weiterhin hohe Temperaturen und kaum Niederschläge prognostiziert. «Die Waldbrandgefahr bleibt weiterhin sehr gross. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage laufend neu», heisst es in der Kantonsmitteilung.

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Kommentare

User #3146 (nicht angemeldet)

Verstehe diese schweizweite Politik überhaupt nicht. 🫤

User #5716 (nicht angemeldet)

Warum wird es nicht landsweit verboten. muss es zuerst überall brennen,bis unsere Behörden eingreifen! Einfach schwach!

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