Die derzeit herrschende Trockenheit hat in Winkel zu einer hohen Brandgefahr geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.
Symbolbild - Keystone
Symbolbild - Keystone - Community
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
  • Schreiben auch Sie einen Beitrag!

In Winkel hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Dies hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. In den kommenden Tagen ist weiterhin nicht mit Niederschlag zu rechnen. Die Brandgefahr, insbesondere bei den Böschungen und im Wald, wird sich deshalb weiter verschärfen.

Der Gemeinderat hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:

· Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen).

· Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben werden.

· Kein Abbrennen von Feuerwerk.

· Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballonen.

· Keine Höhenfeuer.

Zulässig ist das Grillieren mit Holzkohle auf befestigten Plätzen. Dabei ist aber dennoch besondere Vorsicht walten zu lassen und Funkenflug möglichst zu vermeiden.

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat (bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Gemeinde Winkel: www.winkel.ch). Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Gebot des Wassersparens

Die Wasserversorgung kommt aufgrund der Trockenheit an die Kapazitätsgrenze. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen und insbesondere auf das Waschen von Fahrzeugen und das Befüllen von Schwimmbädern zu verzichten. Das Bewässern von Gärten ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken.

-Mitteilung der Gemeinde Winkel (mis)

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. August