Geld für Aargauer Sportvereine ist neu an Ethik-Charta geknüpft

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Am 1. Mai treten das neue Sportgesetz und die neue Sportverordnung im Kanton Aargau in Kraft. Das neue Gesetz verfolgt primär drei Ziele.

Im Aargau gilt ab Mai ein neues Sportgesetz, das auch fürs Schwingen gilt. (Archivbild)
Im Aargau gilt ab Mai ein neues Sportgesetz, das auch fürs Schwingen gilt. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Erstens würden Unterstützungsbeiträge an Verbände, Leistungssportzentren oder Veranstalter neu an die Einhaltung der Ethik-Charta von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport geknüpft. Dies geht aus der Medienmitteilung des Aargauer Regierungsrats vom Freitag hervor: «So wird sichergestellt, dass die Empfänger kantonaler Beiträge wirksame Massnahmen zugunsten eines fairen und sicheren Sports umsetzen.»

Zweitens würden der Kanton und die Gemeinden in Zukunft der Bau von neuen Sportanlagen besser koordinieren. Die Anlagen sollen dort entstehen, wo es sie tatsächlich braucht.

Drittens will der Kanton Aargau zusätzliche Trainings- und Wettkampfstützpunkte für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport schaffen. «Talentierte Jugendliche sollen möglichst lange in ihrem Wohnkanton Aargau trainieren und ihre Ausbildung absolvieren können», steht als Begründung in der Medienmitteilung.

Als Grund für das neue Gesetz gibt der Regierungsrat die zentrale Rolle des Sports an: Er fördere die Gesundheit, unterstütze Integrationsprozesse und stärke den sozialen Zusammenhalt. Im Aargau gebe es mehr als 1000 Sportvereine.

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Kommentare

User #5384 (nicht angemeldet)

Das wird dann am 1. Mai auch vermummt gefeiert

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