Das Zuger Stimmvolk hat am Sonntag den schlankeren Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternative angenommen.
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Das Zuger Stimmvolk hat den Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative angenommen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Den schlankeren Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative nimmt das Zuger Stimmvolk an.
  • Etwa 52 Prozent der Stimmberechtigten stimmten dafür.
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Das Zuger Stimmvolk ist für den schlankeren Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative der Jungen Alternative. Damit werden nur die Grundsätze der Initiative in die Verfassung geschrieben, die Details dagegen sollen in einem Gesetz geregelt werden.

Die Stimmberechtigten folgten Regierungs- und Kantonsrat. Sie hiessen den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative gut, und zwar mit 16'360 Ja zu 15'093 Nein-Stimmen, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Braucht es mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung?

Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 52 Prozent. Die Verfassungsinitiative selber lehnten sie mit 14'761 Ja zu 17'361 Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung betrug 43,5 Prozent.

Zug hatte bereits am 9. Juni über diese Vorlage abgestimmt. Die Abstimmung wurde aber wegen Problemen bei der Auszählung für ungültig erklärt.

Regierung und Parlament waren der Ansicht, dass das Anliegen der Initianten nicht auf Verfassungsstufe zu regeln sei. Mit einem «schlankeren» Gegenvorschlag wollen sie ausschliesslich die Grundsätze der Initiative bezüglich Finanzierung und Interessenbindung in der Verfassung verankern. Die konkrete Ausgestaltung – beispielsweise Franken-Schwellenwerte – gehört ihrer Meinung nach ins Gesetz.

Offenlegung der Finanzierung

Die Verfassungsinitiative hätte die Offenlegung der Finanzierung der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, ihrer Kampagnen umfasst. Hinzu kommt die Offenlegung von Interessenbindungen der Amtsinhaber und Kandidierenden. Spenden Privater von über 5000 Franken und Spenden von Unternehmen über 1000 Franken hätten künftig offengelegt werden sollen.

In der Schweiz ist die Transparenz bei der Parteienfinanzierung ein Dauerbrenner. Auf Bundesebene gelten Transparenzregeln. Und die Kantone Jura, Tessin, Genf, Neuenburg und Schwyz führten bereits Vorschriften ein.

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