Feuerwehrersatzabgabe soll in Luzern auf das Minimum sinken
Die Feuerwehrersatzabgabe soll in der Stadt Luzern auf das gesetzliche Minimum gesenkt werden. Der Stadtrat hat im Auftrag des Parlaments eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet. Diese wird sich auf die städtischen Finanzen auswirken.

Im Kanton Luzern sind alle im Alter von 20 bis 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Wer keinen Dienst leistet, muss eine Abgabe zahlen. Diese beträgt zwischen 1,5 und 6 Promille des steuerbaren Einkommens, mindestens aber 50 Franken und höchstens 500 Franken.
Der Grosse Stadtrat beauftragte die Stadtregierung im Januar 2025, die Ersatzabgabe von heute 4,5 Promille auf 1,5 Promille zu senken. Die Abgabe wurde als unsozial kritisiert, weil Unternehmen und ältere Menschen sie nicht leisteten, weil der Promillesatz für alle Einkommensklassen gleich hoch sei und weil das Vermögen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werde. Die Feuerwehr solle deswegen überwiegend aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.
Die Abgabe fliesst in die Spezialfinanzierung Feuerwehr. Diese verfügte Ende 2025 über ein Vermögen von gegen 17 Millionen Franken. Weil die Senkung der Ersatzabgabe zu einem jährlichen Einnahmenausfall von 4,1 Millionen Franken führen wird, dürfte das Vermögen 2030 aufgebraucht sein. Die Feuerwehr werde dann zu einem Zuschussbetrieb, erklärte der Stadtrat in seinem Bericht und Antrag.
Dies bedeutet, dass die Feuerwehr in einigen Jahren die Erfolgsrechnung der Stadt belasten wird. Zudem rechnet der Stadtrat, dass die Feuerwehr ab 2033 höhere Aufwendungen hat als heute, weil sie dann eine neue Feuerwache beziehen wird.
Heisst der Grosse Stadtrat die Senkung der Feuerwehrersatzabgabe erneut gut, wird sie anschliessend den Stimmberechtigten vorgelegt. Grund dafür sind die erheblichen Ertragsausfälle, die unter das obligatorische Referendum fallen.






