Ersatzfreiheitstrafen fordern den Aargauer Justizvollzug

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Im Kanton Aargau gibt es pro Jahr rund 4800 Ersatzfreiheitsstrafen wegen Nichtbezahlens einer Geldstrafe oder Busse. Der Vollzug dieser Ersatzfreiheitsstrafen scheitert teilweise am unbekannten Aufenthaltsort des Verurteilten, wie der Regierungsrat festhält.

Der Platzmangel in den Aargauer Gefängnissen führt laut Regierungsrat nicht dazu, dass Ersatzfreiheitsstrafen nicht vollzogen werden können. (Symbolbild)
Der Platzmangel in den Aargauer Gefängnissen führt laut Regierungsrat nicht dazu, dass Ersatzfreiheitsstrafen nicht vollzogen werden können. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Amt für Justizvollzug (AJV) schätzt, dass rund 90 Prozent aller Vollzüge mit einer Dauer von weniger als einem Jahr auf Ersatzfreiheitsstrafen entfallen, wie der Regierungsrat am Freitag in der Beantwortung einer Interpellation aus den Reihen der SVP festhält.

Dies entspricht etwa 4800 Fällen pro Jahr. Entgegen der Annahme einer massiven Zunahme hat sich die Zahl dieser Strafen im langfristigen Vergleich zwischen 2015 und 2025 leicht verringert, und zwar um etwa acht Prozent.

Ein Problem ist laut Regierungsrat der Vollzug dieser Urteile. Der Platzmangel sei nicht der Hauptgrund, dass solche Strafen nicht vollzogen würden. Der Grund sei, dass die verurteilten Personen keine gültige Adresse hinterlassen hätten oder ins Ausland abgewandert seien. Die Betroffen würden dann zur Verhaftung ausgeschrieben.

Gleichzeitig hat die Überbelegung insbesondere in den Bezirksgefängnissen Zofingen (126 Prozent), Baden (117 Prozent) und Kulm (113 Prozent ) kritische Werte erreicht. Die hohe Auslastung werde zwar durch die Nutzung von Notbetten ausgeglichen. Auf diese Weise sei eine formale Vollstreckung trotz Überfüllung möglich, heisst in der Beantwortung.

Der Regierungsrat räumt jedoch ein, dass vereinzelt Strafen nicht unmittelbar vollzogen werden können. Er hält ausdrücklich fest, dass im Aargau bisher noch nie eine Strafe aufgrund fehlender Haftplätze verjährt sei.

Aber Strafen können aus anderen Gründen verjähren. Im vergangenen Jahr gab es 857 solche Fälle. Die betroffenen Personen lebten vorwiegend im Ausland oder hielten ihren genauen Aufenthaltsort geheim, heisst es.

Für Freiheitsstrafen gelten klare zeitliche Grenzen: Eine Ersatzstrafe aufgrund einer Geldstrafe verjährt nach fünf Jahren. Beruht die Sanktion hingegen auf einer unbezahlten Busse, tritt die Verjährung bereits nach drei Jahren ein.

Ende März sassen insgesamt 439 Personen in den Aargauer Justizvollzugsanstalten ein. Schweizer Staatsangehörige bilden mit einem Anteil von 23 Prozent die grösste Gruppe.

Darauf folgen Personen aus Algerien mit 9 Prozent und dem Kosovo mit 7 Prozent. Der Ausländeranteil in den Gefängnissen liegt im Mehrjahresvergleich konstant bei 70 bis 75 Prozent.

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