Einheitliche Grundlagen regeln im Kanton Schwyz neu die Gebühren
Der Kanton Schwyz erhält neue gesetzliche Grundlagen zur Erhebung von Gebühren.

Der Kantonsrat hat entsprechende Anpassungen für Kanton, Bezirke und Gemeinden mit 90 zu 5 respektive 91 zu 4 Stimmen angenommen. Im Kanton Schwyz gibt es bislang kein Gesetz, das die Grundsätze für die Festlegung und Anpassung von Gebühren einheitlich regelt. Die Regelungen verteilen sich vielmehr auf Erlasse von Kanton, Bezirken und Gemeinden.
Der Regierungsrat schlug dem Parlament vor, in den Finanzhaushaltsgesetzen für den Kanton sowie für die Bezirke und Gemeinden die Eckwerte zu den Gebühren zu verankern. Also etwa, wer wofür Gebühren festlegen kann und wie hoch die Tarife angesetzt sein dürfen.
Auslöser: Bundesgerichtsurteil über Parkgebühren
Auslöser der neuen Bestimmungen war ein Bundesgerichtsurteil von 2018 zu Parkgebühren. Es gehe um einen zentralen Pfeiler des Rechtsstaates, sagte Matthias Kessler (Mitte), Sprecher der vorberatenden Kommission. Es gebe neu klar definierte Regeln, statt einen Blankocheck für die Exekutive.
Bezirke und Gemeinden werden so neu durch die Gesetzesbestimmungen ermächtigt, Verwaltungs-, Benützungs- und Konzessionsgebühren zu erheben. Dabei gilt bezüglich der Höhe in der Regel das Kostendeckungsprinzip. Es gehe nicht um Mehreinnahmen, sagte der Kommissionssprecher.
Parteien unterstützen die Vorlage
Die Fraktionen stellten sich hinter die Vorlage. Thomas Grieder (FDP) und Andreas Imbaumgarten (SP/Grüne) sagten, die neuen Bestimmungen schafften Rechtssicherheit. Anni Zehnder (Mitte) sprach von einem Schritt Richtung Transparenz. Sonja Zehnder (GLP) betonte, dass keine neuen Gebühren geschaffen würden.
Eine gewisse Skepsis gab es bei der SVP. Lukas-Fritz Hüppin sagte, die neuen Gesetzesbestimmungen dürften kein Türöffner für neue oder höhere Gebühren sein. Für Willy Gisler (SVP) ist das Gesetz zu umfangreich. Er sagte, ein Satz im Gesetz hätte genügt, um dem Bundesgerichtsurteil Genüge zu tun. Bürgernahe Politik sehe anders aus.