Der Thurgau verlangt Abgaben für Wertsteigerungen bei Umzonungen

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch in erster Lesung zur Revision des Planungs- und Baugesetzes den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, bei Ein- und Umzonungen von Grundstücken eine Abgabe aufgrund der Wertsteigerung erheben zu dürfen. Dies sollte vor allem bei innerer Verdichtung Anwendung finden.

Der Thurgauer Grosse Rat tagte am Mittwoch im Rathaus Weinfelden. (Archivbild)
Der Thurgauer Grosse Rat tagte am Mittwoch im Rathaus Weinfelden. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Hintergrund der sogenannten Mehrwertabgabe ist, dass Grundstücke durch Ein- und Umzonungen an Wert gewinnen. Der Kommissionspräsident sprach im Grossen Rat von einem erheblichen Mehrwert, der für Grundstückbesitzer aufgrund von politischen Entscheiden entstehe. Ein Teil davon soll den Gemeinden zufliessen. Profitieren könnten vor allem Gemeinden mit Verdichtungsstrategien.

Berechnet wird der Mehrwert durch die Differenz zwischen den Verkehrswerten vor und nach der Umzonung. Künftig sollen Gemeinden bis zu 20 Prozent dieses Mehrwerts abschöpfen können. Dies wäre jedoch erst bei einem Verkauf oder bei der Realisierung eines Bauprojekts möglich, wie ein Parlamentarier erklärte.

Das Geld soll in den Gemeinden über einen Fonds für Renaturierungen, Sanierungen und Massnahmen zur Aufwertung von Quartieren eingesetzt werden.

Bereits bislang erhob der Kanton Thurgau eine Mehrwertabgabe, wenn etwa Landwirtschaftsland zu Bauland umgezont wurde.

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