Die Anzahl der Defibrillatoren an öffentlichen Orten und Büros wächst: Auch die Kreuzlinger Verwaltungsgebäude und Stadtbusse sind mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet. Um in einem Notfall keine Zeit zu verlieren, sollten die Standorte unter www.144.tg.ch schriftlich gemeldet werden.
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Durchschnittlich erleiden in der der Schweiz jeden Tag über 20 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. In dieser lebensbedrohlichen Situation kommen Defibrillatoren zum Einsatz, sofern man weiss, wo sich das Gerät befindet. Für die Geräte besteht keine Meldepflicht, wobei das Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau derzeit eine Liste mit sämtlichen bekannten Standorten im Kanton erstellt. Insofern liegt es in der Eigenverantwortung der Bevölkerung, der Geschäfte und Firmen, die Geräte auf www.144.tg.ch / Downloads schriftlich zu melden.

-Mitteilung der Stadt Kreuzlingen (mis)

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